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Ein 35-jähriger Radler ist mit über 2,4 Promille im Blut bei der Polizei vorgefahren, um eine Auskunft einzuholen – jetzt hat er ein Strafverfahren am Hals

(ty) Ziemlich ungeschickt hat sich ein 35-Jähriger am gestrigen Abend in Neufahrn verhalten. Der Mann fuhr nämlich kurz nach 20 Uhr mit über 2,4 Promille im Blut auf seinem Drahtesel bei der dortigen Polizeiinspektion vor – und zwar eigentlich, um einen rechtlichen Rat einzuholen, wie berichtet wird. Doch dieses Anliegen geriet dann vermutlich eher zur Nebensache. Denn den Beamten fiel schnell auf, dass der Ratsuchende zu viel „getankt“ hatte. Ein freiwilliger Alkotest brachte den genannten Wert ans Licht, der keine Fragen mehr offen ließ. Daraufhin musste der 35-Jährige zur Blutentnahme; zugleich wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

„Grundsätzlich ist auch das Fahrradfahren mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut eine Straftat der Trunkenheit im Verkehr“, wie die Polizei in diesem Zusammenhang betont. Wenn der Betroffene Ausfallerscheinungen aufweise, sinke diese Grenze sogar bis auf 0,3 Promille. Und: Auch bei Radlern könne die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln, wenn sie betrunken im Straßenverkehr unterwegs waren. Die Polizei rät deshalb davon ab, sich betrunken auf den Sattel zu schwingen.

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