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Hornissen sind ausgesprochen friedfertige Wesen: Die nützlichen Insektenfresser greifen nur bei akuter Bedrohung an – ihr Stich ist vergleichbar mit dem einer Wespe

(ty) Oft bemerkt man Hornissen erst im Spätsommer, wenn ihre Völker die maximale Stärke erreichen. Im Aussehen ähnlich wie Wespen, nur etwa doppelt so groß, wirken Hornissen gefährlich, sind jedoch ausgesprochen friedfertige Insektenfresser. Deshalb halten sie sich auch – im Gegensatz zu Wespen – von gedeckten Tischen im Garten fern. Denn Hornissen verspeisen Insekten und keinen Kuchen. 90 Prozent ihrer Nahrung sind Fliegen, weshalb sie als ausgesprochene Nützlinge gelten. 


Immer noch werden Hornissen fälschlicherweise als aggressiv und stechwütig beschrieben. Ihr Stich ist jedoch vergleichbar mit dem einer Wespe. Zudem greifen Hornissen nur bei akuter Bedrohung an. Die Erschütterung des Nests, das Versperren des Ausflugslochs, Rauchentwicklung oder das Schlagen nach den Tieren in Nestnähe kann zu einem Angriff führen. Außerhalb ihrer Behausung sind Hornissen ansonsten scheu und fluchtbereit. 


Ohnehin neigt sich der Lebenszyklus der Hornissen zu dieser Jahreszeit dem Ende zu. Ein Nest wird von der Königin, zahlreichen Arbeiterinnen und einigen Drohnen (männliche Tiere) bevölkert. Bevor das Wetter kühl wird, fliegen die jungen Königinnen aus und werden von den Drohnen begattet. Die jungen Königinnen kehren nicht mehr zum Nest zurück, sondern suchen sich in hohlen Bäumen oder in Erdlöchern einen Platz zum Überwintern. Das ursprüngliche Hornissenvolk stirbt im Spätherbst ab. Zurück bleibt ein leeres Nest, das nicht wiederbesiedelt wird. Im nächsten Frühjahr gründet jede der befruchteten Königinnen einen neuen Staat – und der Zyklus beginnt aufs Neue. 


Hornissen gehören zu den nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützten Tieren. Zur Beseitigung bewohnter Nester ist deshalb eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nötig. „Bei rücksichtsvollem Verhalten, vor allem in Nestnähe, geht in der Regel von den Hornissen keine Gefahr aus“, erläutert Melanie Winter von der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Falls dennoch Probleme auftreten, beraten die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter auch vor Ort zu geeigneten Abhilfemaßnahmen und erteilt bei nicht lösbaren Fällen die notwendige Ausnahmegenehmigung.


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