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Eine Stunde Stillstand in Petershausen: Grund waren Wiesn-Heimkehrer, die platzbedingt in der 1. Klasse standen, aber nur Tickets für die 2. Klasse hatten – Der Zugbegleiter kannte da kein Pardon und verständigte die Bundespolizei 

(ty) Ein voll besetzter Regionalexpress musste heute Nachmittag beinahe eine Stunde am Bahnhof von Petershausen ausharren, ehe er seine Fahrt nach Ingolstadt fortsetzen konnte. Ursache war ein durchaus fragwürdiger Streit des Zugbegleiters mit mehreren leicht alkoholisierten Fahrgästen, die die 1. Klasse nicht verlassen wollten. Sie standen dort, weil offenbar die 2. Klasse voll war. Der Zugbegleiter kannte allerdings kein Pardon, war nach Angaben von Zeugen äußerst unkooperativ, verhinderte die Weiterfahrt des Zugs und rief die Bundespolizei.

Der RE 4896 verließ nach Angaben der Bundespolizei den Münchner Hauptbahnhof um 16.57 Uhr planmäßig. Gegen 17.15 Uhr hielt der Doppelstockwagen ebenso fahrplangemäß in Petershausen. Bereits kurz zuvor war es allerdings zwischen dem Zugbegleiter und mehreren Reisenden, die vom Oktoberfest heimfuhren, zu einem Streit gekommen, wie berichtet wird. Der Zugbegleiter hatte Fahrgäste, die „nur“ Fahrscheine für die 2. Klasse hatten, aber in der 1. Klasse standen (!), aufgefordert, die Wagenklasse zu wechseln. Aufgrund des voll besetzten Wagens weigerten sich die "Falschfahrer" aber den Angaben zufolge, dieser Weisung nachzukommen. Der Zugbegleiter seinerseits beharrte darauf, ließ die Bundespolizei verständigen und fertigte den Zug für die Weiterfahrt nach Ingolstadt nicht ab. Sprich: Er verhinderte die Weiterfahrt.

Nach der Ankunft der Bundespolizei stellte sich heraus, „dass acht Personen, die leicht alkoholisiert, aber nicht aggressiv waren, sich der Weisung des Zugbegleiters, der nach Angaben anderer Reisender äußerst unkooperativ war, widersetzt hatten“. So steht es im Bericht der Bundespolizei. Nach der Feststellung der Personalien der acht Wiesn-Heimfahrer, schloss der Zugbegleiter drei von ihnen von der Weiterfahrt aus. Nachdem diese den Zug verlassen hatten, konnte der RE 4896 – mit fast einstündiger Verspätung – seine Fahrt schließlich fortsetzen. 

Zum Hintergrund teilt die Bundespolizei mit: „Der Zugbegleiter ist für die Sicherheit im Zug verantwortlich. Ihm ist auch die ordnungsgemäße Abwicklung einer Zugfahrt übertragen. Im betriebssicherheitlichen Bereich obliegt ihm die Zugaufsicht. In dieser Eigenschaft muss er vor der Abfahrt die Abfahrbereitschaft des Zuges feststellen und dem Triebfahrzeugführer den Abfahrauftrag erteilen“.


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