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Geschäftsführer einer Pfaffenhofener Baufirma vom Amtsgericht zu 60 000 Euro Geldbuße verurteilt – Morgen Berufungsverhandlung am Ingolstädter Landgericht

(ty) Nachdem das Pfaffenhofener Amtsgericht am 9. Februar dieses Jahres Klaus Böswirth, den Geschäftsführer der hiesigen Firma „KB-Wohnbau GmbH“, wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Denkmalschutzgesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 60 000 Euro verurteilt hatte, geht das Verfahren am morgigen Donnerstag vor dem Ingolstädter Landgericht in die nächste Runde.

Dem Angeklagten wird nach Angaben des Landgerichts vorgeworfen, als Geschäftsführer der besagten Firma ab dem 27. Mai 2013 bei Erdarbeiten in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben in Pfaffenhofen archäologische Bodendenkmäler auf Dauer zerstört zu haben. Nach Informationen unserer Zeitung geht es um ein Projekt in der Auenstraße. Ins Rollen gebracht hatte den Fall damals offenbar eine Anzeige des Landesamts für Denkmalpflege.

Die Staatsanwaltschaft hatte Böswirth eine gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß Paragraf 304 des Strafgesetzbuchs zur Last gelegt; die Verurteilung zu der Geldbuße in Höhe von 60 000 Euro erfolgte aber vor dem Amtsgericht auf Grund einer Ordnungswidrigkeit.

Die Staatsanwaltschaft wendet sich nun mit ihrer Berufung gegen die Höhe der verhängten Geldbuße. Sie akzeptiert aber, dass keine Verurteilung wegen einer Straftat erfolgt ist. Der Angeklagte wolle hingegen einen Freispruch erreichen, so ein Gerichtssprecher. Böswirth selbst wollte gegenüber unserer Zeitung bislang keine Stellungnahme abgeben. Die Verhandlung am Ingolstädter Landgericht beginnt morgen um 10.30 Uhr.


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