Christine Haderthauer kommt mit Strafbefehl davon: Ihre Immunität soll aufgehoben werden – Und sie ist offenbar bereit, einen Strafbefehl zu akzeptieren: Nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern Steuerverkürzung
(ty) Jetzt wird es offenbar ernst. Ein ganz klein wenig jedenfalls. Die Staatsanwaltschaft München II hat heute die Aufhebung der Immunität von Christine Haderthauer (CSU) beantragt. Die Ermittlungen wegen Betrugs gegen die Landtagsabgeordnete und frühere bayerische Ministerin wurden indes laut Aussagen ihres Anwaltes eingestellt. Sie kommt mit einem Strafbefehl aus der Affäre. Eine gerichtliche Aufarbeitung des Falles wird es jedenfalls nicht mehr geben, wenn Haderthauer den Strafbefehl, wie ihr Anwalt durchklingen lässt, akzeptiert.
Gibt der Landtag der Aufhebung der Immunität statt, was zu erwarten steht, dann könnte ein strafrechtliches Gerichtsverfahren gegen die frühere Ministerin selbstredend eingeleitet werden. Könnte. Denn wie ihr Rechtsanwalt Walter Rubach dem Bayerischen Rundfunk mitteilte, sei der Verdacht der Steuerhinterziehung und des Betrugs gegen Haderthauer im Zusammenhang mit Modellautoverkäufen ausgeräumt. Die Statsanwaltschaft erwägt die Ausstellung eines Strafbefehls.
Die Ermittlungen gegen Hubert Haderthauer sind laut Staatsanwaltschaft ebenfalls abgeschlossen. Aber bis zur Veröffentlichung der Fakten wird es noch ein paar Tage dauern, wie die Münchner Staatsanwalschaft sagt. Dann erst wird man wissen, was ihn erwartet.
Haderthauer wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Abgabenordnung wegen unzulässiger Steuerverkürzung von etwa 2300 Euro für die Jahre 2007 und 2008 einen angemessenen Strafbefehl akzeptieren. ließ ihr Anwalt wissen.
Bislang hatte Haderthauer immer gesagt, sie habe bereits 2003 die Modellbaufirma Sapor ihres Mannes verlassen. Wie sich dann ein Strafbefehl erklärt, der sich auf die Jahre 2007 und 2008 bezieht, bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft. Denn die will sich dazu laut Medienberichten nicht äußern.