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…handelt von einem Zwölfjährigen, den die Polizei auf einem Quad stoppte – als Sozius war der Opa dabei, das Gefährt gehörte der Oma

(ty) Gestern hielten Beamte der Verkehrspolizei ein Quad auf einer Gemeindestraße im Bereich Windorf (Kreis Passau) an, weil das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug offensichtlich von einem sehr jungen Fahrer gelenkt wurde.
Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Fahrer gerade einmal zwölf Jahre alt war und natürlich nicht den nötigen Führerschein besaß. Als Beifahrer hatte der Bub seinen 63-jährigen Großvater dabei, das Quad selbst gehörte seiner 60-jährigen Oma.

Der auf dem Sozius-Platz sitzende Opa hatte – so heißt es von der Polizei – zwar einen Führerschein für das Quad. Er gab gegenüber den Beamten aber an, dass er beim Tragen des Schutzhelms erhebliche Kopfschmerzen bekommen hatte und wegen dieser gesundheitlichen Probleme seinen Enkel fahren ließ.

 

Der 63-Jährige wurde nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt, „da er für seinen strafunmündigen Enkel verantwortlich war“, wie ein Polizeisprecher erklärt. Außerdem musste der Opa trotz seiner Kopfschmerzen freilich selbst weiterfahren. Der Enkel wurde von den Beamten wegen seines Fehlverhaltens eindringlich belehrt. Ob die 60-jährige Oma, auf die das Quad zugelassen war, von der Fahrt des Enkels wusste, müssen erst die weiteren Ermittlungen zeigen.


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