Logo
Anzeige
Anzeige

Das kann richtig teuer werden: WSP mahnt zur Vorsicht vor Eintragung auf „Gewerbe-Meldung.de“

(ty) Aktuell versendet die Firma „Europe REG Services Ltd“ mit Sitz in Malta „Eilige Faxmitteilungen“ an Gewerbetreibende im Landkreis Pfaffenhofen. Die Pfaffenhofener Wirtschafts- und Servicegesellschaft (WSP) weist auf eine dubiose Masche hin und mahnt zur Vorsicht. 

Im Briefkopf des Formulars wird der eigene Ortsname groß genannt, um einen lokalen Bezug zum Empfänger zu schaffen, wie zum Beispiel „Pfaffenhofen.Gewerbe-Meldung.de“, „Wolnzach.Gewerbe-Meldung.de“ oder „Manching.Gewerbe-Meldung.de“. Um den vorgetäuschten amtlichen Charakter noch zu unterstreichen, wird auf ein kleines, greifvogelähnliches Tier im Briefkopf nicht verzichtet, der noch um ein paar wichtig aussehnende Strich- und offiziell wirkende QR-Codes ergänzt wird.

Im ersten Teil des Schreibens ist bereits die Adresse des Unternehmens voreingetragen, die man nun korrigieren oder ergänzen soll. Nun wird es, wie bei dieser "Geschäftspraktik" üblich, interessant: Der folgende Absatz ist eng beschrieben, hier wird die „notwendige“ Eintragung etwas wirr mit einer „internen Auflösung dezentraler Gewerbeverzeichnisse“ begründet, bevor im letzten Absatz etwas versteckt und unscheinbar ausgeführt wird, dass die Veröffentlichung künftig jährlich 348 Euro netto kostet und mit Unterschrift ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren geschlossen wird.

„Wenn man dieses Formular nun zurücksendet, weil man diesen Passus nicht gelesen hat, wird man in den nächsten drei Jahren Rechnungen über unerfreuliche 1242,36 Euro brutto erhalten“, rechnet die WSP vor und warnt.  „Jeder Gewerbetreibende sollte daher vor Unterschriftenleistung und Rücksendung prüfen, ob das dargestellte kostenpflichtige Angebot für ihn wichtig und notwendig ist“, betont WSP-Chef Matthias Scholz. „Bei den meisten Gewerbetreibenden dürfte das nicht der Fall sein.“

Wenn einem im Eifer des Gefechts doch ein Fehler passiert ist, sollte laut WSP schnell gehandelt und ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der die rechtliche Interessen vertritt. „Wenn man sich selbst versuchen will, sollte per Einschreiben mit Rückschein eine begründete Anfechtung und Kündigung verschickt werden“, so Scholz.


Anzeige
RSS feed