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Der Landgerichtsarzt darf seine Tätigkeit vorläufig nicht mehr ausüben – In der kommenden Woche entscheidet die Landesanwaltschaft über eine endgültige Dienstenthebung 

(ty) Mit sofortiger Wirkung ist der Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer seit gestern vom Dienst suspendiert. Das hat die Regierung von Oberbayern gestern verfügt. Allerdings handelt es sich um eine vorläufige Suspendierung. Das bedeutet, über eine endgültige Amtsenthebung muss die Landesanwaltschaft entscheiden. Und das ist für kommende Woche vorgesehen.

 

 

Hintergrund der Amtsenthebung ist das Verfahren gehen Hubert Haderthauer vor dem Oberlandesgericht wegen Betruges und Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit der so genannten Modellauto-Affäre. Für Christine Haderthauer, die über Jahre hin Mitgesellschafterin der Firma ihres Mannes war, wird es wie berichtet keinen Prozess geben. Sie wird, wie ihr Anwalt angekündigt hat, einen Strafbefehl wegen Steuerverkürzung akzeptieren. Sie würde damit ein strafbares Steuervergehen sozusagen einräumen. Der Vorwurf des Betruges indes ist vom Tisch. Dem sieht sich alleine Hubert Haderthauer ausgesetzt. Er soll seinen damaligen Mitgesellschafter Roger Ponton bei dessen Ausscheiden aus der Firma Sapor Modelltechnik über die Gewinne der Firma falsch informiert haben.

Die Landesanwaltschaft prüft überdies, inwieweit die Nebentätigkeit des Landgerichtsarztes dienstrechtlich relevant ist und wie die Verknüpfung von ärztlichen und geschäftlichen Interessen – Haderthauer war damals Arzt in der Forensik, wo psychisch kranke Straftäter die Modellautos hergestellt haben – zu bewerten ist.


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