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Anhänger-Gespann raste mit 140 km/h bei erlaubten 80 – und der 42-jährige Fahrer hatte auch nicht den nötigen Führerschein

(ty) Heute Nacht gegen 1.40 Uhr kontrollierte eine Streife der Freisinger Verkehrspolizei auf der Autobahn A9 bei Paunzhausen einen Münchner Renault mit Anhänger. Das Gespann war aufgefallen, weil es mit 140 Sachen – statt der erlaubten 80 km /h – unterwegs war. Doch damit nicht genug: Der 42-jährige Fahrer konnte gegenüber den Beamten nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen. Allerdings hatte das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3000 Kilogramm und der Anhänger von 1000 Kilo. „Somit hätte er mindestens die Klasse BE haben müssen“, erklärt ein Polizeisprecher. Dem 42-Jährigen wurde deshalb die Weiterfahrt mit Hänger wurde untersagt, sprich: Er musste seinen Anhänger an einem passenden Ort in der Nähe stehen lassen. Den Münchner erwartet eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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