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An zwei Stellen soll in Pfaffenhofen per Bebauungsplan der anhaltende Wohnungsbedarf mit der Gebietsverträglichkeit von Neubauten in Einklang gebracht werden 

(ty) Zwei Bebauungspläne, die an unterschiedlichen Bereichen im Pfaffenhofener Stadtgebiet das Ziel haben, den anhaltenden Bedarf an Wohnungen und die Gebietsverträglichkeit der Neubebauung in Einklang zu bringen, hat der städtische Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung befürwortet.

Eine maßvolle Nachverdichtung in einem alten Pfaffenhofener Wohngebiet ist das Ansinnen des Bebauungsplans Nr. 151 „Nördlich Radlberg“, dessen Satzungsbeschluss die Stadtverwaltung gerade vorbereitet. Der Bauausschuss beschloss mit großer Mehrheit, eine Änderung in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten, welche die städtische Planungsabsicht noch deutlicher zur Geltung bringt.

Das Wohngebiet im Westen der Stadt, das zwischen Äußerer Quellengasse und Radlberg von aufgelockerter Bebauung geprägt ist, soll auch künftig trotz der erforderlichen Wohnungsbautätigkeit seinen grundsätzlichen Charakter behalten können. Ermöglicht wird dies durch die Kombination von zwei Festsetzungen im Bebauungsplan: Künftig soll nur eine Wohneinheit je 200 Quadratmeter Grundstücksfläche – bei maximal fünf Wohneinheiten pro Grundstück – zugelassen werden. Durch diese Nachverdichtung „mit Augenmaß“ sehe sich die Stadt „in ihrem Ansinnen bestärkt, mit einer maßvoll dichteren Bebauung eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen“, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung.

Auf Anregung der Bewohner des Quartiers, die in ihren Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf zu einer zurückhaltenden Grundstücksnutzung tendierten, beschloss das Gremium, das vorgesehene Quadratmeter-Quorum leicht zu erhöhen und eine Wohneinheit pro 200 Quadratmeter – statt der zunächst vorgeschlagenen 150 –  vorzusehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan-Entwurf diesbezüglich anzupassen, bevor dann der endgültige Satzungsbeschluss gefasst wird. Die Begrenzung auf maximal fünf Wohneinheiten bleibt ergänzend bestehen. Um auch die Nachverdichtung im ruhenden Verkehr zu berücksichtigen, sieht der Bebauungsplan darüber hinaus vor, dass die nach städtischer Satzung notwendigen Stellplätze auf den jeweiligen Grundstück nachzuweisen sind – davon ein Drittel oberirdisch.

Eine weitere Planung, die zur sinnvollen Nachverdichtung beitragen soll, ist die Änderung des Bebauungsplans „Schlehenhag“ am östlichen Ortsende. Auf knapp 2000 Quadratmetern soll an der Moosburger Straße, gegenüber der Einmündung des Kuglwegs, eine neue Wohnanlage mit etwa 20 Wohneinheiten entstehen. In diesem Zusammenhang ist eine Änderung des dort geltenden Bebauungsplans notwendig. Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss hatte der Bauausschuss bereits im Februar gefasst.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung waren einige Bedenken und Anregungen vorgebracht worden, die vom Bauausschuss nun behandelt wurden. Die Mitglieder des Gremiums zeigten zwar Verständnis für den Wunsch einzelner Anlieger, nach langen Jahren keine oder nur eine reduzierte Bebauung in der Nähe ihrer Grundstücke zu erhalten – sie waren sich aber ebenso einig darüber, dass an dieser Stelle im Stadtgebiet angesichts der bestehenden Umgebungsbebauung die Ausnutzung möglicher Bauräume zu befürworten ist. Einstimmig folgte der Bauausschuss daher den Empfehlungen der Verwaltung, sodass nach erneuter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplans der Bauherr auf grünes Licht für sein Vorhaben hoffen kann.

Das betreffende Grundstück an der Moosburger Straße liegt im Bebauungsplan Schlehenhag, der mit der offiziellen Nummer 1 zu den ältesten Bebauungsplänen der Kreisstadt zählt. „Die ursprüngliche Planung aus den frühen 1960er Jahren würde sogar ein noch ausgedehnteres Gebäude als jetzt vorgesehen zulassen“, ließ eine Sprecherin der Stadtverwaltung zum Hintergrund wissen.


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