Kapitän hatte vergessen, das Steuerhaus abzusenken – es prallte gegen die Schleusenbrücke. Weiterfahrt nicht möglich, alle 169 Passagiere mussten von Bord – Niemand verletzt – Schaden im sechsstelligen Bereich
(ty) Ein ebenso spektakuläres wie schadensträchtiges Schiffsunglück hat sich heute früh auf dem Main-Donau-Kanal an der Schleuse Bachhausen im Kreis Neumarkt ereignet. Die Wasserschutzpolizei siedelt den Schaden nach ersten Schätzungen im niedrigen sechsstelligen Euro-Bereich an. Eine Weiterfahrt des rund 130 Meter langen Fahrgastschiffs, dessen Steuerhaus gegen die Schleusenbrücke gekracht war, ist nicht mehr möglich gewesen. Die Passagiere mussten deshalb allesamt von Bord und per Bus nach Nürnberg gebracht werden. Verletzt wurde nach Angaben der Polizei niemand.
Gegen 5.10 Uhr fuhr das 127 Meter lange Fahrgastschiff „Amethyst“ (Heimathafen Valletta) mit 169 Passagieren und 43 Servicekräften an Bord in die Schleuse Bachhausen ein. Dabei vergaß der 52-jährige ungarische Kapitän nach Angaben der Polizei, rechtzeitig das hydraulisch absenkbare Steuerhaus einzufahren. Und so kam es, wie es kommen musste: Das Steuerhaus prallte gegen die Schleusenbrücke, wurde aus der Verankerung gerissen und kam total beschädigt auf dem Oberdeck zum Liegen.
Glücklicherweise befand sich der Schiffsführer laut Polizei zu diesem Zeitpunkt am Außensteuerstand, so dass weder er noch die übrigen Personen an Bord verletzt wurden. „Die Schadenshöhe am Passagierschiff dürfte im niedrigen sechsstelligen Euro-Bereich liegen“, hieß es von der Beilngrieser Wasserschutzpolizei in einer ersten Einschätzung. Ob auch am Schleusenbauwerk Schaden entstanden ist, müsse vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg geprüft werden.
Die „Amethyst“ war nach Angaben der Polizei auf der Reise von Regensburg nach Nürnberg. Da eine Weiterfahrt nach dem Crash nicht mehr möglich war, mussten die Passagiere in Busse umsteigen und auf dem Landweg nach Nürnberg gebracht werden.
Gegen den verantwortlichen Schiffsführer wurde von der Wasserschutzpolizei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung eingeleitet. Die Schifffahrt auf dem Main-Donau-Kanal sei durch das Unglück zu keiner Zeit beeinträchtigt gewesen, so ein Polizeisprecher.