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Weiterhin 0,7 Prozent Zusatzbeitrag – Optimierung Bonusprogramme – Kritik an der Finanzierung des Gesundheitsfonds

(ty) Die Audi BKK setzt auf Stabilität und wird im kommenden Jahr den Beitragssatz nicht erhöhen. Das beschloss der Verwaltungsrat der Krankenkasse gestern in Ingolstadt. Obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen nach Festsetzung des Bundesministeriums für Gesundheit auf 1,1 Prozent im kommenden Jahr ansteigt, wird die Audi BKK ihre Mitglieder nicht stärker belasten.

Alois Huber, Vorsitzender des Verwaltungsrates und Personalleiter Audi am Standort Ingolstadt, sagte dazu: „Die effizienten Strukturen und gute finanzielle Grundlage verschaffen der Audi BKK den notwendigen Spielraum, um im kommenden Jahr auf eine Anhebung des Beitrages zu verzichten. Die Audi BKK ist damit eine Ausnahme im Krankenkassensystem.“

„Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung ist bei 7,3 Prozent eingefroren. Beitragssteigerungen werden deshalb ausschließlich von den Versicherten getragen“, erklärte Jörg Schlagbauer, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates und Mitglied des Betriebs- und Aufsichtsrats bei Audi. „Es ist daher umso wichtiger, die Belastungen für Beitragszahler so gering wie möglich zu halten. Verglichen mit dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Krankenkassen sparen Mitglieder der Audi BKK bis zu 200 Euro pro Jahr“, so Schlagbauer weiter.

Zum Jahreswechsel werden der AktivFit Bonus sowie GesundheitExtra optimiert. Bisher konnten Mitglieder in Kombination beider Programme maximal 200 Euro und familienversicherte Angehörige maximal 100 Euro erstattet bekommen. Ab 2016 wird der maximale Erstattungsbetrag sowohl für Mitglieder als auch für familienversicherte Angehörige auf 320 Euro angehoben (120 Euro AktivFit Bonus und 200 Euro GesundheitExtra). Zusätzlich steigt der maximale Zuschuss für die Hebammenrufbereitschaft im Rahmen von GesundheitExtra von 100 auf 200 Euro.

 

 

Zum Jahreswechsel treten mit den Versorgungsstärkungs-, Präventions- und eHealth-Gesetzen sowie der Krankenhausreform teurere Neuerungen in Kraft. Die Krankenkassen und damit die Beitragszahler müssen die Kosten in Milliardenhöhe zusätzlich finanzieren. Hinzu kommen die inzwischen schon traditionellen jährlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen.

„Die Ausgaben steigen ungebremst und das BKK System wird bei den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds weiterhin systematisch benachteiligt“, sagte Gerhard Fuchs, Vorstandsvorsitzender der Audi BKK. Seit der Umstellung auf einen Risikostrukturausgleich der sich an der Morbidität, also an den Erkrankungen der Versicherten orientiert, profitiert die AOK und die Bundesknappschaft (KBS) besonders. Allein 2014 meldete die AOK einen Überschuss der Einnahmen von rund 500 Millionen Euro. Das BKK System hingegen wies im gleichen Zeitraum einen Verlust von rund 375 Millionen Euro aus. Dieser Trend setzt sich auch 2015 fort: Das Defizit in den ersten drei Quartalen beläuft sich bei den Betriebskrankenkassen insgesamt auf rund 151 Millionen Euro.

Gerhard Fuchs forderte daher die Abkehr vom fehlgeleiteten Anreizsystem der Morbidität. Die gesetzliche Krankenversicherung muss sich als Solidargemeinschaft wieder auf ihre originären Aufgaben konzentrieren: Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

Der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag für alle Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Dieser Beitragssatz wird paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Zusätzlich erheben Krankenkassen prozentuale, einkommensabhängige Beiträge von ihren Mitgliedern. Das Bundesministerium für Gesundheit hat für das kommende Jahr einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent errechnet. Die Audi BKK liegt mit 0,7 Prozent deutlich darunter.

 


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