Rollerfahrer (17) ohne Führerschein und Sozius (16) flüchteten vor Polizeikontrolle – Nach dem Sturz rannten sie davon: Der eine wurde gefasst, der andere konnte entkommen, ist aber inzwischen ermittelt und hat nun jede Menge Ärger am Hals
(ty) Spektakuläre Szenen in Pfaffenhofen: Ein 17-jähriger Rollerfahrer und sein 16-jähriger Sozius flüchteten gestern vor einer Polizeikontrolle. Es kam zu einer Verfolgungsjagd, die für die beiden mit einem Sturz endete. Sie flüchteten nun zu Fuß weiter. Der 16-Jährige kam nun nicht mehr weit, wurde schnell gefasst. Der 17-Jährige konnte sich zunächst aus dem Staub machen, ist aber von der Polizei inzwischen ermittelt worden – und hat jetzt jede Menge Ärger an der Backe. Unter anderem war er nämlich ohne Führerschein unterwegs. Aber der Reihe nach.
Gegen 10.40 Uhr fiel einer Streife der Pfaffenhofener Inspektion der mit zwei Personen besetzte Motorroller auf, der ohne Versicherungskennzeichen auf der Scheyerer Straße in Richtung Ortsmitte unterwegs war. Als die Beamten versuchten, den Fahrer per Anhalte-Signal und Martinshorn einer Kontrolle zu unterziehen, flüchtete dieser den Angaben zufolge mit überhöhter Geschwindigkeit.
Nach etwa einem Kilometer endete allerdings die Verfolgungsjagd abrupt auf der Fußgängerbrücke, die von der Ilmstraße über die Ilm führt. Wie ein Polizeisprecher berichtet, wollte der Rollerfahrer die Brücke überqueren, doch das Gefährt rutschte auf den feuchten Holzplanken weg und es kam zum Sturz. Der Fahrer sowie sein Beifahrer setzten daraufhin ihre Flucht auf Schusters Rappen fort.
Der Sozius konnte von den Gesetzeshütern nach kurzer Distanz gefasst werden, dem Fahrer gelang indes die Flucht. Er wurde jedoch im Nachgang ermittelt. Es handelt sich demnach um einen in Pfaffenhofen wohnenden, 17-jährigen Türken. Der 16-jährige Beifahrer stammt aus einem Wolnzacher Ortsteil. Beide wurden bei dem Sturz nicht verletzt, heißt es im Polizeibericht.
Den 17-jährigen Rollerfahrer erwartet nun aufgrund des fehlenden Kennzeichens eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem so genannten Pflichtversicherungsgesetz. Doch damit nicht genug. Denn wie ein Polizeisprecher berichtet, stellte sich zudem heraus, dass der junge Mann gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Roller ist. Deshalb blüht ihm obendrein eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.