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Heute begann der Prozess gegen vier Geisenfelder, die im Februar 2015 einen Mann in Manching überfallen hatten und dabei mit dessen Samuraischwert Bekanntschaft machten

(ty) Es war ein höchst ominöser Fall, als Ende Februar vergangenen Jahres zwei Männer am Abend im Ingolstädter Klinikum mit schwersten Hieb- und Stichverletzungen auftauchten und behaupteten, von dunkelhäutigen Männern beim Joggen überfallen und verletzt worden zu sein. Schnell war damals klar: Die Geschichte war frei erfunden.

In Wahrheit hatten die beiden Schwerverletzten, die von einem Komplizen ins Krankenhaus gebracht worden waren, kurz zuvor versucht, Andreas S. in Manching in dessen Wohnung zu überfallen, um ihm Wertgegenstände und Drogen zu rauben. Der indes hatte sich mit einem Samuraischwert verteidigt und die beiden Räuber massiv verletzt. Seit heute nun stehen sie und zwei ihrer Komplizen vor der Strafkammer des Landgerichtes Ingolstadt wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Kurios auch die Situation heute vor Gericht. Sieben Verteidiger, vier Angeklagte. Das erinnert beinahe ein wenig an den NSU-Prozess. Und eine der Verteidigerinnen ist zudem noch die Mutter eines Angeklagten, den sie in Erweiterung ihrer mütterlichen Aufgaben nun vor Gericht verteidigt.

„Es ist ein interessantes Verfahren, von dem man nicht weiß, wie es ausgeht“, meinte denn auch der vorsitzende Richter. Man könne nicht sagen, was letztlich in der Wohnung des Überfallenen in Manching genau passiert sei. „Nutzen sie also der Gunst der Stunde“, so der Richter an die Angeklagten. Mit diesen Worten wollte er sie zu einer Schilderung aus ihrer Sicht bewegen.

Einer von ihnen hat bereits im Vorfeld ein umfassendes Geständnis gemacht und damit auch seine Mitangeklagten schwer belastet, ein zweiter ließ heute vor Gericht eine Erklärung verlesen.

Und aus dieser geht hervor, dass der Überfall zwei Ziele verfolgte: Die Beschaffung von Rauschgift und die Deckung der Schulden eines im Kosovo geborenen Rauschgift-Abhängigen. Der hatte sich nämlich von seinem Mitangeklagten 1800 Euro geben lassen, um aus dem Kosovo angeblich billiges Rauschgift zu besorgen. In Wahrheit brauchte er das Geld für seine eigene Drogensucht.

In weiten Teilen deckt sich die verlesene Schilderung des Tathergangs mit der Anklageschrift. Der zufolge hatten die vier Angeklagten aus Geisenfeld an jenem 26. Februar 2015 den Plan gefasst, Andreas S. in Manching auszurauben. Mit Baseballschlägern und einem Elektroschocker bewaffnet machten sie sich auf den Weg.

Einer der vier – der 27-jährige Andre B. – ging zunächst alleine zur Wohnung des ebenfalls zur Rauschgiftszene gehörenden Andreas S., um das auserkorene Opfer in ein Gespräch zu verwickeln und zu einem per SMS angekündigten Zeitpunkt an die Wohnungstür zu locken, wo zwei weitere Angeklagte schon vermummt mit Baseballschläger und E-Schocker warteten. Der 33-jährige O. setzte sofort seinen Elektroschocker ein, der 35-jährige Selman R. nutzte den Baseballschläger zu einem massiven Schlag gegen den Kopf des Opfers.

Der Plan scheiterte, als der Angegriffene irgendwie sein Samurai-Schwert zu fassen bekam und das beherzt einsetzte. O. erlitt mehrere Stichverletzungen, unter anderem in die Leber, Selman R. trug teils sehr tiefe Verletzungen an Schläfe und Bauch davon.

Die beiden ergriffen die Flucht, einer von ihnen wurde ob seiner Verletzungen im Treppenhaus ohnmächtig. Letztlich aber schafften es beide zu dem im Auto wartenden Kosovaren S., der mit ihnen auf der Anklagebank sitzt. Der brachte sie dann nach dem reichlich missglückten Überfall ins Klinikum und verschwand unerkannt.

Die vier Geisenfelder sind keine unbeschriebenen Blätter. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, haben eine bemerkenswerte Vorstrafenlisten wegen Diebstählen und anderer Delikte. Beschaffungskriminalität heißt das im Fachjargon. Bei den beiden anderen ist aus der U-Haft längst ein regulärer Gefängnisaufenthalt geworden, weil sie in anderen Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden sind.


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