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Wegen der Wahl des Geschäftsführers der Veranstaltungs-GmbH wendet sich die Ingolstädter Bürgergemeinschaft an die Kommunalaufsicht 

(ty) Der Start der Gemeinnützigen Ingolstädter Veranstaltungs-GmbH ist für die Bürgergemeinschaft (BGI) ein „kommunalpolitisches Fiasko“. Die Fraktion der BGI hat deswegen gestern in einer Telefonkonferenz beschlossen, dass das Vorgehen des Oberbürgermeisters und des Kulturreferenten in Bezug auf die Wahl des neuen Geschäftsführers der Gemeinnützigen Ingolstädter Veranstaltungs GmbH der Kommunalaufsicht vorgelegt wird.

Insbesondere sei das Verfahren der Vorauswahl nach Ansicht der BGI-Fraktion rechtswidrig und beschneide die Stadträte in ihren Rechten bei der Besetzung von wichtigen Positionen der Stadt Ingolstadt.

Ebenso habe es in der Sitzung des Aufsichtsrates am 4. Februar eine unzulässige Beeinflussung der Wahl und des Auswahlverfahrens in mehrfacher Hinsicht gegeben, sagt die BGI.  „Die Verwaltungsräte in diesem Aufsichtsrat konnten teilweise ihre Vorstellungen bezüglich des weiteren Vorgehens nicht vortragen und zur Abstimmung bringen, da dies vom Oberbürgermeister abgelehnt wurde“, so BGI-Sprecher Christian Lange, „außerdem hat der Kulturreferent den Aufsichtsräten mitgeteilt, dass er mit einem der beiden verbliebenen Kandidaten keinesfalls zusammenarbeiten wolle. In dieser Sitzung haben der Oberbürgermeister und der Kulturreferent somit gegen ihre politische Neutralitätspflicht verstoßen und das Auswahlverfahren in unrechtmäßiger und unzulässiger Weise beeinflusst.“

Aus Sicht der BGI-Fraktion handelt es sich um einen undemokratischen und rechtswidrigen Vorgang, den die Fraktion der Kommunalaufsicht zur Überprüfung vorlegen wird.

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