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Menschliches Versagen führte zu Zugunglück von Bad Aibling

Nach dem folgenschweren Zugunglück bei Bad Aibling am 9. Februar mit bislang 11 Toten, 24 schwer- und 61 leichtverletzten Personen hat die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den 39-jährigen Fahrdienstleiter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Am Faschingsdienstag stießen wie berichtet gegen 06.47 Uhr ein Meridianzug von Holzkirchen nach Rosenheim und ein Meridian-Zug von Rosenheim nach Holzkirchen auf Höhe Bad Aibling zusammen. Die beiden Züge kollidierten an der eingleisigen Bahnstrecke zwischen dem Haltepunkt Bad Aibling Kurpark und dem Bahnhof Kolbermoor. Wie viele Personen sich tatsächlich in den Zügen befunden haben, steht nicht definitiv fest. Es wird von rund 150 Reisenden ausgegangen. Unverletzte haben sich aber teilweise ohne Registrierung frühzeitig von der Unfallstelle entfernt. Diese werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Rosenheim unter der Telefonnummer 08031/2000 zu melden, da sie für die weiteren Ermittlungen als wichtige Zeugen von Bedeutung sind.

Mittlerweile konnten alle drei vorhandenen Datenspeicherkarten sichergestellt und ausgelesen werden. Die vollständige Auswertung dieser Daten dauert allerdings noch an. In Hinblick für eine Begutachtung wurden die beiden Triebwägen, weitere technische Datenträger und Aufzeichnungen sowie schriftliche Unterlagen, die in Zusammenhang mit dem Fahrdienstleiter in Bad Aibling stehen, sichergestellt. Parallel dazu wurde mit der Vernehmung von Zeugen des Unglücks begonnen. Dazu gehören die leicht- und schwerverletzten Personen, unverletzte Zuginsassen und Angehörige des Bahnbetriebspersonals. Die Sonderkommission wird den Sachverhalt in den kommenden Wochen und Monaten umfassend untersuchen und dabei auch auf alle rechtlichen Fragen eingehen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nach allen bisherigen Ermittlungen und Erkenntnissen keine Hinweise auf ein technisches Versagen oder technische Mängel.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat schon kurz nach dem Unglück gegen den für die Zugabwicklung zuständigen Fahrdienstleiter ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr eingeleitet. Der Fahrdienstleiter hat sich gestern mit seinen Verteidigern einer mehrstündigen Vernehmung gestellt und sich in allen Einzelheiten zu seinem Verhalten im Zusammenhang mit der Zugabwicklung vor dem Unfallgeschehen geäußert. Sein Verhalten ist nicht mit dem für ihn geltenden Regelwerk als Fahrdienstleiter in Einklang zu bringen. Hätte er sich regelgerecht – also pflichtgemäß – verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß der Züge gekommen.

Ein vorsätzliches Fehlverhalten scheidet allerdings aus. Die Einlassung des Beschuldigten zu seinen Handlungen auch zur Verhinderung der bereits anlaufenden Katastrophe muss nun anhand der umfassend gesicherten Daten und den sonstigen Ermittlungsergebnissen überprüft werden. Es ist aber ebenso wichtig mitzuteilen, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen keine Anhaltspunkte für ein technisches Versagen der Züge oder der Signal- und Bremsanlagen erkennbar sind.

  

Hundehasser legt Wurst mit eingedrehter Schraube aus

Am Sonntag gegen 15.30 Uhr ging eine Frau zusammen mit ihrem Hund in Vilsbiburg spazieren. Ihr Golden Retriever nahm dabei etwas vom Boden im Gebüsch auf und kaute darauf. Nachdem er es fallen gelassen hatte, begutachtete es die Frau und stellte entsetzt fest, dass es sich um eine Wurst handelte, in die eine mehr als 5 Zentimeter lange Schraube eingedreht war. Da die Wurst vom Hund im richtigen Moment fallen gelassen worden war, blieb dieser unverletzt. Von der Polizei Vilsbiburg wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie versuchter Sachbeschädigung eingeleitet. 

 

Verbotenes FC-Bayern-Wappen

(ty) In der Nacht auf Montag klebten Unbekannte mit Hilfe von Silikon ein aus Styropor gefertigtes zirka 1,50 Meter großes Emblem des FC Bayern München an die Einfahrt des Münchner Heckenstaller-Tunnels in östlicher Fahrtrichtung. Wie die Polizei berichtet, wurden in der Vergangenheit bereits des Öfteren öffentlich zugängliche große Flächen von Anhängern der beiden rivalisierenden Münchner Fußball-Vereine – FC Bayern und TSV 1860 München – großflächig beschmiert. Gegen die Urheber wurde polizeilich ermittelt. Auch in diesem Fall, der allerdings weniger auf Beschädigung abzielte, hat die Polizei die Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen. (Foto: Polizei)


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