Bürgerenergie-Genossenschaft will bei Pfaffenhofen einen Windpark errichten – Bauausschuss soll morgen den Weg bereiten
(ty) Die Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG) im Landkreis Pfaffenhofen beabsichtigt die Errichtung von fünf bis sieben Windkraft-Anlagen im Förnbacher Forst. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadt Pfaffenhofen eingegangen. Das Thema wird in der morgigen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses behandelt. Das Gremium hat dann vor allem über die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans zu entscheiden. Beginn der Sitzung ist um 16 Uhr im Festsaal des Rathauses.
Mit der Einführung der so genannten 10H-Regelung ist es für Winkraft-Anlagen, die diesen Abstand nicht einhalten, erforderlich, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen. Dabei sind insbesondere die Einhaltung der immissionsschutzrechtlich erforderlichen Abstände und die Umweltverträglichkeit nachzuweisen. Der Bebauungsplan soll als so genannter vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, sprich: Er bezieht sich eben ganz konkret auf das geplante Projekt.
Der Kreis markiert das Gebiet, in dem die Windkraft-Anlagen entstehen sollen.
Praktisch läuft es nach Angaben der Stadtverwaltung wie folgt ab: Der Vorhabenträger hat bei der Stadt einen Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu stellen und muss bereit sowie in der Lage sein, das Vorhaben sowie die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. Grundlage dafür ist ein mit der Stadt abgestimmter Plan zur Durchführung des Vorhabens an sich sowie der Erschließungsmaßnahmen. Der Vorhabenträger hat sich außerdem zur Realisierung innerhalb einer bestimmten Frist zu verpflichten. Zudem sind die Planungs- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger ganz oder teilweise zu tragen. All das wird in einem so genannten Durchführungsvertrag fixiert.
Im Falle einer positiven Entscheidung des Ausschusses sollen die genauen Standorte für die geplanten Windkraft-Anlagen ermittelt sowie ein Bebauungsplan-Entwurf inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet werden. „Eine Erklärung zur Übernahme der Planungskosten wurde bereits abgegeben“, heißt es in der Vorlage zur Sitzung.
Im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts hat die Kreisstadt beschlossen, den Ausbau von Windenergie-Anlagen voranzutreiben und insbesondere Betriebsmodelle mit Bürgerbeteiligung zu unterstützen. Auch eine frühzeitige und transparente Bürgerinformation wird angestrebt. Die Stadtverwaltung schlägt dem Bauausschuss jedenfalls vor, den Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 163 („Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“) als vorhabenbezogener Bebauungsplan zu fassen.
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