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In einer bestehenden Firmenhalle sollen Schlafräume entstehen – Toilette, Duschen und Aufenthaltsräume würden in Containern gestellt – Pfaffenhofener Bauausschuss diskutiert am Donnerstag über Antrag auf temporäre Nutzungsänderung, zu entscheiden hat das Landratsamt 

(ty/zel) Werden in einer bestehenden Halle im Pfaffenhofener Gewerbegebiet am Kuglhof bis zu 112 Flüchtlinge einquartiert? Mit dieser Frage hat sich der Planungs-, Bau und Umweltausschuss der Kreisstadt unter anderem zu befassen, wenn er am Donnerstag ab 16 Uhr im Rathaus-Festsaal zusammenkommt. Das Vorhaben könnte für Kontroversen sorgen: Einerseits werden Unterkünfte für Flüchtlinge bekanntlich händeringend gesucht und auch die Stadt Pfaffenhofen hat ihr Soll zu erfüllen, anderseits scheint die Lage – ab vom Schuss vor den Toren der Stadt – zumindest diskussionswürdig.

Es geht um die relativ neue Halle an der Schäfflerstraße 18. Unsere Zeitung berichtete bereits über das Gebäude, weil dort unter anderem eine Self-Storage-Anlage untergebracht ist. Nun wird für einen Teil des Gebäudes eine temporäre Nutzungsänderung beantragt, die es erlaubt, in der Halle Asylbewerber unterzubringen sowie auf einer rund 1000 Quadratmeter großen Freifläche davor Container aufzustellen. In der Halle selbst sollen Schlafräume für die Flüchtlinge errichtet werden. In den Containern sollen Duschen, Waschräume und Toiletten untergebracht werden; weitere Container sollen als Aufenthaltsräume dienen.

Die Zulassung der Gemeinschafts-Unterkunft, „die je nach Ausgestaltung und Vorgaben durch das Landratsamt für bis zu 112 Personen Platz bieten könnte, soll auf drei Jahre gelten“, zitiert die Stadtverwaltung aus den Antragsunterlagen. Eventuell könnte, so der Antragsteller, noch eine Option zur Verlängerung von zwei Jahren eingeräumt werden – falls Notwendigkeit besteht. Die Container würden, so hieß es von Seiten des Antragstellers auf Anfrage unserer Zeitung, vom Landratsamt aufgestellt werden.

In einem Teil der Halle (rot markiert) sollen Schlafräume für Asylbewerber entstehen.

Die Lagerflächen in der Halle würden weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten genutzt und angefahren, heißt es weiter. Es werde nicht davon ausgegangen, dass sich die beiden Nutzungen – Asyl-Unterkunft und Lagerflächen – gegenseitig stören; ein entsprechendes Gutachten soll nachgereicht werden. Das besagte Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Kuglhof“.

Die Stadtverwaltung verweist auf die Gesetzeslage: Demnach könne in Gewerbegebieten für Aufnahme-Einrichtungen, Gemeinschafts-Unterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bei der Frage, ob eine Ausnahme erteilt werden kann, ist zu prüfen, ob die beantragte Flüchtlings-Unterkunft mit den jeweils zulässigen Betrieben im Gewerbegebiet verträglich ist.

Stadtverwaltung steht dem Vorhaben positiv gegenüber

Von Seiten der Stadtverwaltung wird jedenfalls vorgeschlagen, „das Einvernehmen zu dem Vorhaben, befristet auf maximal drei Jahre, mit einer Verlängerungs-Option von bis zu maximal zwei Jahren, zu erteilen“. Zu genehmigen hat die temporäre Nutzungsänderung das Landratsamt.

Wie Landrat Martin Wolf (CSU) heute auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, habe es zwischen Stadt und Landratsamt bereits Vorgespräche zu dem Vorhaben gegeben. Man darf allein schon deshalb davon ausgehen, dass die Kreisbehörde dem Vorhaben positiv gegenübersteht und es auch im eigenen Haus für genehmigungsfähig hält. Hinzu kommt, dass der Kreis immer auf der Suche nach weiteren Asyl-Unterkünften ist.

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