Das Landgericht hat eine Klage gegen ihn wegen zu Unrecht kassierter Honorare abgewiesen
(ty) Teilerfolg für Hubert Haderthauer. Das Münchner Landgericht hat die Klage des Freistaates Bayern gegen ihn abgewiesen. Das bedeutet, das der suspendierte Landgerichtsarzt die 89 000 Euro wegen angeblich falsch abgerechneter Honorare nicht zurückzahlen muss.
Der Freistaat hatte ihm zur Last gelegt, wegen so genannter Drogenscreenings zu Unrecht Honorare in dieser Höhe in Rechnung gestellt und kassiert zu haben, weil er kein Laborarzt sei und seine Kenntnisse auf diesem gebiet nicht belegt seien.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch der Prozess gegen Haderthauer wegen Betruges und Steuerhinterziehung ist noch nicht abgeschlossen.