Logo
Anzeige
Anzeige

IG Metall ist empört über fristlose Kündigung von Beschäftigten, die auf dem Rechtsweg Klarheit über ihre Beschäftigungssituation bei Audi erreichen wollen

(ty) Arbeitnehmer der EPOS CAT GmbH und SanData Systemhaus GmbH, die über einen Werk- beziehungseweise Dienstvertrag bei Audi beschäftigt sind, haben beim Arbeitsgericht Ingolstadt Klage eingereicht. Sie sind der Meinung, dass zwischen ihnen und der Audi ein sogenannter „Scheinwerk- oder Dienstvertrag“ besteht. Die Arbeitnehmer möchten mit diesem Schritt erreichen, bei der Audi AG übernommen zu werden. Es handelt sich um hochqualifizierte Mitarbeiter aus dem IT Bereich, wie die IG Metall sagt, die die Beschäftigten vor Gericht vertritt.

„Als bekannt wurde, dass die Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten, hat Audi ein Zutritts- beziehungsweise Gewerkverbot erteilt. Ihnen wurde nicht einmal Gelegenheit gegeben, ihre persönlichen Sachen abzuholen. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang untersagte die EPOS CAT GmbH den betroffenen Mitarbeitern den Zutritt zum Werksgelände und forderte die Herausgabe sämtlicher Betriebsmittel sowie des Werksausweises der Audi AG“, heißt es dazu von Seiten der IG Metall.

„Audi hat die EPOS CAT GmbH mit dem Support in den Bereichen Computer Aided Testing und Konferenztechnik beauftragt. Der entsprechende Werkvertrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt“, heißt es dazu von Audi-Seite. Zu einem laufenden Verfahren, so ließ Audi uns weiter wissen, wolle man indes keine Angaben machen. Soviel war noch zu erfahren: „Wir bestätigen, dass das Partnerunternehmen die Mitarbeiter, die gegen Audi geklagt haben, abgezogen hat und nicht mehr bei Audi einsetzt. Dies entspricht einem regulären Vorgehen während eines laufenden Verfahrens.“ 

Das Unternehmen EPOS CAT GmbH soll laut Gerwerkschaft die betroffenen Arbeitnehmer zunächst freigestellt haben. „Inzwischen wurde nahezu allen, die über ihre Gewerkschaft Klage eingereicht haben, fristlos gekündigt“, so die IG Metall weiter. Gegen diese Kündigungen seien seitens der Gewerkschaft ebenfalls Klagen beim zuständigen Arbeitsgericht Ingolstadt eingereicht worden.

Nach Ansicht der Arbeitsrechtsanwältin der IG Metall Ingolstadt, Anja Brecht, handelt es sich bei den Maßnahmen gegen die Arbeitnehmer um eine durch das BGB verbotene Maßregelung. In Paragraf 612a BGB sei geregelt, dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausübten. „Ohne Zweifel gehört es zu den Rechten von Arbeitnehmern, auch gerichtlich feststellen zu lassen, in welchem Beschäftigungsverhältnis sie stehen“, betont Brecht. Das Vorgehen der beiden Unternehmen, so die Anwältin, zeuge von einem seltsamen Rechtsverständnis.

Johann Horn, Erster Bevollmächtigter der IG Metall, geht noch einen Schritt weiter: „Wenn Arbeitnehmer, die bei einem renommierten Unternehmen beschäftigt oder per Werk- beziehungsweise Dienstvertrag bei Audi tätig sind, damit rechnen müssen, wenn sie die ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen, abgestraft zu werden, ist das ein Skandal.“


Anzeige
RSS feed