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Pfaffenhofener Landratsamt informiert über Änderungen beim energie-effizienten Bauen – Es gibt aber verschiedene Wege, um die Vorgaben zu erfüllen

(ty) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert seit 1. Januar dieses Jahres energie-effizientere Neubauten, indem strengere energetische Anforderungen gestellt werden. Darauf weist Doris Rottler, zuständig für Energie und Klimaschutz am Landratsamt Pfaffenhofen, hin. „Wird ein neues Gebäude geplant und gebaut, muss darauf geachtet werden, dass der zulässige jährliche Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung des Gebäudes um 25 Prozent gegenüber der vorherigen Regelung gesenkt wird“, so die Energie-Expertin. 

Gleichzeitig wurden die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle um zirka 20 Prozent verschärft, so dass insgesamt der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezeichnete Effizienzhaus-70-Standard zum geforderten Neubaustandard nach der EnEV wird.

„Prinzipiell gibt es verschiedene Wege, die erhöhten Anforderungen der EnEV zu erfüllen und die Einsparungen zu erreichen“, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Bei der Minderung des Primärenergiebedarfs stünden dem Bauherren drei Größen zur Verfügung, an denen er ansetzen könne: die Gebäudehülle mit der Minimierung der Energieverluste, die Art der eingesetzten Energie zur Wärme- und Stromerzeugung sowie die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasserbereitung.

Dazu erklärt Brigitte Schlecht, Architektin und unabhängige Energieberaterin von „raum_landschaf(f)t architekten“ aus Göbelsbach: „Die Gebäudehülle mit der längsten Lebensdauer – zirka 80 Jahre – eines Wohnhauses zu optimieren, hat anfangs zwar etwas höhere Baukosten zur Folge, reduziert jedoch die laufenden Kosten für die Heizung und ist somit insgesamt die wirtschaftlichere Vorgehensweise.“ Gleiches gelte für die Gebäudetechnik (Lebensdauer zirka 30 Jahre). „Wird jetzt etwas mehr in das System investiert, dadurch der Verbrauch gesenkt und gleichzeitig regenerative Energie genutzt, senkt dies ebenfalls die späteren Betriebskosten“, sagt Schlecht. 

„Wird die Gebäudehülle entsprechend optimiert, dieses Niedrigenergiehaus mit regenerativer Energie versorgt, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe unter Ausnutzung der Wärme des Grundwassers oder des Erdreichs und einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zur Stromerzeugung, ist der Weg zum Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus mit Erzeugung eines Energieüberschusses nicht weit.“ 

Letzten Endes müsse der Bauherr entscheiden, in welche Richtung er gehen möchte. Auch mit Verschärfung der EnEV bleibe dem Bauherrn nach wie vor der Entscheidungsspielraum, ob er lieber beim Neubau mehr Geld investiere und im laufenden Betrieb spare – oder aber anfangs eher weniger investiere und sich dafür später mit höheren Betriebskosten abfindee. 

„Der jetzt gesetzlich geforderte Effizienzhaus-70-Standard ist mit relativ wenig Mehraufwand zum alten Effizienzhaus-100-Standard zu erreichen. Empfehlenswert ist aber mindestens der Effizienzhaus-55-Standard“, sagt Schlecht. „Unterstützt wird dies durch die KfW, welche den Kreditbetrag mit vergünstigtem Zins zum 1. April von 50 000 auf 100 000 Euro je neu erbauter Wohneinheit erhöht. Gleichzeitig erlischt die Fördermöglichkeit eines Effizienzhaus-70-Standards, denn gefördert wird immer nur, wer freiwillig besser als gesetzlich vorgeschrieben baut.“

 

Ob die neuen Anforderungen der EnEV für das eigene Bauvorhaben zutreffen, entscheidet der Eingangsstempel im Bauamt auf dem Genehmigungsplan. Wurde er noch im alten Jahr eingereicht, gilt die alte Fassung der EnEV 2014, es kann jedoch auf eigenen Wunsch die neue EnEV-Fassung angewandt werden. Wurde der Bauantrag ab 1. Januar 2016 eingereicht, gilt bereits die verschärfte Version.

 

Auch beim energie-effizienten Sanieren gibt es einige Neuerungen. Bestandsgebäude bleiben von einer Verschärfung durch die EnEV ausgenommen, die KfW verbessert jedoch zum 1. April die Konditionen für Sanierungen im Bereich der Heizungs- und Lüftungstechnik. Neu ist, dass unter dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ Heizungs- und/oder Lüftungspaket 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 7500 Euro pro Wohneinheit bezuschusst werden.


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