Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht kostet 15 Euro Bußgeld pro Tag – bei "Wiederholungstätern" werden sogar 20 Euro pro Tag fällig
(zel) Schulschwänzen kann richtig teuer werden! Nicht nur, weil man einiges verpasst, sondern weil unentschuldigtes Fehlen mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wie berichtet, hat die Kommunalaufsicht am Pfaffenhofener Landratsamt im vergangenen Jahr 115 Bußgeldbescheide wegen Schulversäumnissen erlassen – insgesamt wurden Bußgelder von rund 17 000 Euro erlassen. Wann und wie wird Blaumachen geahndet? Wir haben nachgefragt.
Wie eine Sprecherin der Kreisbehörde erklärt, wird das Landratsamt von der jeweiligen Schule ab dem dritten Tag des unentschuldigten Fehlens eines Schülers informiert. Dann erfolgt eine Anhörung: Der Schüler oder dessen Eltern können darlegen, aus welchem triftigen Grund unentschuldigt gefehlt wurde – zum Beispiel kann auch noch nachträglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wenn aber kein triftiger Grund für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht vorliegt, ergeht ein Bußgeldbescheid.
Und wie teuer wird’s dann? Bei erstmaliger Anzeige fallen 15 Euro Bußgeld für jeden unentschuldigten Fehltag an, bei „Wiederholungstätern“ sind es sogar 20 Euro pro Tag. Bei Schülern ab 14 Jahren wird der Bußgeldbescheid an den Schüler sowie an die Erziehungsberechtigten zugestellt. Bei Schülern ab 18 Jahren ergeht der Bescheid nur an ihn selbst.
Von den 115 Bußgeldbescheiden, die im vergangenen Jahr verschickt wurden, ergingen 82 an die Schüler selbst, 33 wurden den Erziehungsberechtigten zugestellt, berichtet Heinz Taglieber, der Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt. Betroffen waren seinen Worten zufolge 47 Berufsschüler, 28 Mittelschüler, ein Realschüler und sechs Förderschüler. Von den 82 Schülern waren 60 männlich und 22 weiblich; 35 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, 65 Prozent sind deutsche Schüler.