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Strafverfahren gegen ehemaligen ersten Bürgermeister der Gemeinde Nassenfels abgeschlossen: Zehn Monate auf Bewährung und 15 000 Geldstrafe

(ty) Mit einem Strafbefehl über 15 000 Euro und zehn Monaten auf Bewährung endete jetzt das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den ehemaligen Bürgermeister von Nassenfels.

Sie hatte ihm zur Last gelegt, im Frühjahr 2014 im Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung von neuem Bauland in der Marktgemeinde und dem Ankauf eines Grundstücks für die Gemeinde  zugleich von den Verkäufern des Grundstücks für sich selbst einen finanziellen Vorteil beim privaten Erwerb einer Teilfläche gefordert zu haben.  Im Klartext soll er für das Grundstück für sich selbst einen Preis bezahlt haben, der weit unter den für Bauland üblichen Werten lag. Als Gegenleistung wurde zwischen den Parteien stillschweigend vereinbart, dass sich der beschuldigte Ex-Bürgermeister weiter aktiv für die Interessen der Verkäufer im Rahmen der baulichen Entwicklung der Flächen einsetzen würde. Der zunächst beurkundete Verkauf wurde aber schließlich rückgängig gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatten, so heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde, diese Vorwürfe erhärtet. Der Beschuldigte habe, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte, die erhobenen  Vorwürfe schließlich eingeräumt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat das Amtsgericht Ingolstadt nun einen Strafbefehl gegen den Ex-Bürgermeister wegen Vorteilsannahme erlassen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wurde zusätzlich zur Auflage gemacht, 15 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Auch die beiden Verkäufer wurden ebenfalls rechtskräftig wegen Vorteilsgewährung zu Geldstrafen verurteilt. 


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