Vor dem Bundesgerichtshof zog er heute gegenüber Media Saturn den Kürzeren
(ty) Vor dem Bundesgerichtshof musste Media-Saturn-Minderheitseigner Erich Kellerhals eine Niederlage einstecken. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob die Geschäftsführung von Media Saturn die Eröffnung neuer Elektronikmärkte beschließen kann, ohne dafür die Genehmigung der Gesellschafterversammlung zu haben. In dieser Gesellschafterversammlung setzten Beschlüsse eine 80-prozentige Mehrheit voraus. Was bedeutet, dass ohne Erich Kellerhals nichts geht, der rund 22 Prozent der Anteile hält.
Das Gericht gab heute Media Saturn Recht. In der ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht München hatte Kellerhals zwar gewonnen. Die Richter hatten damals aber bereits angedeutet, dass das Urteil einer Überprüfung wohl nicht standhalten werde. Und das hat es auch nicht. Und Media Saturn sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.