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Vor dem bayerischen Verfassungsgericht wurde heute die Klage gegen das 10H-Gesetz verhandelt – SPD-Kreischef Markus Käser wirbt für maßvollen Ausbau der Windenergie mit für alle gleichermaßen gültigen Abständen

(ty) Der Pfaffenhofener SPD-Kreischef vor dem bayerischen Verfassungsgericht? Ja, als Zuhörer. Denn in München fand heute die lange erwartete mündliche Verhandlung zu der am 21. November 2014 eingereichten Klage von Hans-Josef Fell und Patrick Friedl gegen das 10H-Gesetz statt. Seit Februar 2014 gilt bekanntlich für neue Windkraft-Anlagen im Freistaat, dass ihr Abstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der jeweiligen Windrad-Höhe betragen muss. Eine Entscheidung über die Frage, ob die 10H-Regelung gegen die bayerische Verfassung verstößt, soll am 9. Mai verkündet werden.

„Danke, Hans-Josef Fell, für Ihren Einsatz und die Popularklage gegen die bayerische 10H-Sonderregelung“, kommentierte Käser nach der heutigen Verhandlung, der er nach eigenen Worten mit Spannung entgegenblickte. Denn Käser ist nicht nur SPD-Politiker, sondern auch Vorstandsvorsitzender des Landesnetzwerks für bayerische Bürgerenergie, außerdem engagiert er sich bei der Bürgerenergie-Genossenschaft im Kreis Pfaffenhofen. 

Die Kläger, darunter der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fell, erläuterten heute vor dem Verfassungsgericht nochmals, dass der Landtag ihrer Ansicht nach mit der 10H-Gesetzgebung seine Kompetenzen überschritten habe. Sie sehen vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht erfüllt.

„Ich kann nur die Daumen drücken“, sagt Käser. Fest stehe heute schon: „Wenn 10H fällt, dann nur komplett.“ Das Zeitfenster für eine Anpassung – auf Basis der Länderöffnungsklausel –  durch die Staatsregierung sei bereits abgelaufen. „In unserem Landkreis Pfaffenhofen haben wir dann, Gott sei Dank, unsere Flächennutzungsplanung, welche Wild-West-Szenarien verhindert und den maßvollen Ausbau der Windenergie – mit für alle gleichermaßen gültigen Abständen – garantiert."

Kürzlich hatte Landrat Martin Wolf (CSU) betont, dass auf Basis der 10H-Regelung im  Kreis Pfaffenhofen kein einziges Windrad gebaut werden könnte. Die 19 Gemeinden haben bekanntlich gemeinsam eine so genannte Positiv-Planung erarbeitet und verabschiedet – dabei wurden exakt die Flächen festgelegt, auf denen im Landkreis Windkraft-Anlagen möglich sein sollen.

Zahl der neuen Windkraft-Anlage deutlich gesunken

Im November 2014 hatte der Landtag mit Mehrheitsentscheidung der CSU-Fraktion das 10H-Gesetz verabschiedet, das praktisch die Errichtung von Windkraft-Anlagen im Umkreis von etwa zwei Kilometern um Wohnbebauung ausschließt. „Damit bleiben aktuell nur noch winzige Flächen in Bayern für neue Windkraftanlagen übrig“, betont Fell. Gegen dieses Gesetz hatten er und Friedl – unterstützt vom Verein „Klimaschutz Bayerns Zukunft e.V.“ –  im November 2014 Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Die Klage wird zusammen mit den Klagen der Landtagsfraktionen von Grünen, Freien Wählern und SPD verhandelt.  

"Es ist höchste Zeit, dass in dieser Sache verhandelt und entschieden wird“, so Fell. Der wirtschaftliche Schaden in der Windkraftbranche in Bayern sei längst beträchtlich. Aktuell gebe es im Freistaat keine nennenswerten Investitionen mehr in erneuerbare Energien, die den heute noch großen Atomstromanteil Bayerns bis 2022 ersetzen könnten.  „Der beschlossene Atomausstieg  und die Energiewende in Bayern wurde insbesondere durch das 10H-Gesetz jäh abgebremst“, sagt Fell. 

"Die Zahl der Anträge und Genehmigungen für Windkraft-Anlagen in Bayern ging im Jahr 2015 infolge des 10H-Gesetzes drastisch zurück“, ergänzt Patrick Friedl. So habe es im vergangenen Jahr im gesamten Freistaat nur 25 Anträge für Windkraft-Anlagen gegeben; im Jahr 2014 seien es noch über 300 gewesen. 

Fell und Friedl hoffen darauf, dass der bayerische Verfassungsgerichtshof noch heuer das 10H-Gesetz als verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Andernfalls ist ihrer Ansicht nach der beschlossene Atomausstieg kaum mehr zu realisieren.  

 


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