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Alois Glück, der ehemalige Präsident des Zentralkomitees deutscher Katholiken, spricht am 27. April in Pfaffenhofen 

(ty) Am kommenden Mittwoch, 27. April, lädt die katholische Erwachsenenbildung (KEB) zum Vortrag "Leben bis zuletzt – Sterben in Würde" in den Saal des katholischen Pfarrheims von Pfaffenhofen ein. Referent ist kein geringerer als Alois Glück, ehemaliger Präsident des Zentralkomitees deutscher Katholiken. Der Vortrag findet um 20 Uhr nach der Abendmesse statt, der Eintritt ist frei. 

Der Bundestag hat Anfang November wichtige Gesetzte für den letzten Abschnitt des Lebens verabschiedet: zu Palliativ- und Hospizversorgung sowie das Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Für das Verbot des organisierten Suizids war von ausschlaggebender Bedeutung, dass mit „Palliative Care“ auch schwerkranken Menschen mit großen Schmerzen wirksam geholfen werden kann.

„Mit dem Beschluss des Bundestages gibt es natürlich noch keine einzige zusätzliche Einrichtung“, heißt es von der KEB. Die Umsetzung, die Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes, sei eine große Gemeinschaftsaufgabe – ebenso wichtig für verschiedenste Bereiche der Gesundheitspolitik, wie für die Kommunalpolitik oder Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen. Dieses Gesetzt sei eine gute Grundlage für den flächendeckenden Ausbau der Hilfen durch Hospizbegleitung und „Palliative Care“. Die Wirklichkeit sei heute immer noch, „dass unendlich viele Menschen mehr leiden müssen, als unabwendbar wäre, weil ihnen diese Möglichkeiten der Hilfe und der Begleitung nicht zugänglich sind“. 

Etwa 70 Prozent der Menschen möchten in dieser letzten Lebensphase im vertrauten Umfeld der Familie und des sozialen Umfelds sein, betont die KEB Dafür seien flächendeckend die Netzwerke von ambulanten Diensten für die Betreuung im häuslichen Bereich und in den Pflege-Einrichtungen sowie die notwendigen stationären Einrichtungen wie Palliativ-Stationen und stationäre Hospize wichtig. „Dabei müssen wir alles tun“, so die KEB, „dass wir im Verbund der verschiedenen Dienste die notwendige Koordination realisieren und nicht unnötige und störende Konkurrenzsituationen entstehen.“


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