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Auslöser ist eine Twitter-Nachricht von Ralf Stegner, in der die beiden AfD-Kreisverbände aus der Region einen öffentlichen Aufruf zur Gewalt sehen

(ty) Führende AfD-Mitglieder aus der Region haben nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Ralf Stegner, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der SPD, gestellt. Auslöser für diesen Schritt sei eine Aussage gewesen, die der Sozialdemokrat am 8. Mai über den Nachrichtendienst „Twitter“ verbreitet hat. „Fakt bleibt“, postete Stegner, „man muss Positionen und Personal der Rechtspopulisten attackieren, weil sie gestrig, intolerant, rechtsaußen und gefährlich sind!“ Die AfD fühlt sich offensichtlich nicht nur angesprochen, sondern wertet das als „klare Überschreitung der Grenzen eines gewöhnlichen Disputs“.

Wie in einer aktuellen Pressemitteilung der AfD erklärt wird, seien am Samstag – stellvertretend für die AfD-Kreisverbände Ingolstadt/Neuburg-Schrobenhausen/Eichstätt und Freising/Pfaffenhofen – die stellvertretenden Vorsitzenden Dennis Lechner und Tobias Teich sowie das Mitglied Andreas Vogl bei der Polizei gewesen, um Strafanzeige gegen Ralf Stegner zu stellen. Anlass hierzu, so wird erklärt, sei Stegners Aussage vom 8. Mai auf Twitter gewesen: „Fakt bleibt, man muss Positionen und Personal der Rechtspopulisten attackieren, weil sie gestrig, intolerant, rechtsaußen und gefährlich sind!“ 

Diese Aussage wäre nach Dafürhalten der AfD „wie üblich unter ,Stegner eben’ abzustempeln, würde sie nicht den Zusatz ,und Personal (...) attackieren’ beinhalten“. Hier sehe man aber „eine klare Überschreitung der Grenzen eines gewöhnlichen Disputs“. Man könne „aufgrund regelmäßiger Angriffe auf Personal und Geschäftseinrichtungen dies nicht auf die leichte Schulter nehmen, da solch eine Aussage ein öffentlicher Aufruf zur Gewalt ist und daher laut Paragraph 111 StGB einen Strafbestand darstellt“, wird erklärt. 

Der besagte Twitter-Post von Ralf Stegner.

Des Weiteren ist nach Meinung der AfD sogar zu prüfen, „ob diese Aussage nicht auch den Strafbestand der Volksverhetzung nach Paragraph 130 StGB erfüllt, da hier definitiv zur Gewalt gegen bestimmte Teile des deutschen Volkes aufgerufen wird“. 

In diesem Zusammenhang erinnert die Partei an den Sprengstoff-Anschlag auf die AfD-Landesgeschäftsstelle in Kiel in der Nacht zum 13. Mai. Wie das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein berichtete, kam es gegen 3.30 Uhr an der Landesgeschäftsstelle der AfD im Walkerdamm 1 in Kiel zu einer Sprengstoff-Explosion. „Im Eingangsbereich zur Geschäftsstelle wurden zwei so genannte Polenböller mittels Klebeband an zwei Scheiben angeklebt und gezündet“, so das LKA. „Die Wucht der beiden Explosionen führte zur Zerstörung einer der dahinter liegenden Scheibe.“ Der Sachschaden betrage mindestens 1000 Euro. Zeugen sahen zwei Personen vom Tatort flüchten. Da von einem politisch motivierten Gewaltverbrechen ausgegangen werde, habe die Staatschutzabteilung des LKA die Ermittlungen aufgenommen.

„Gerade diese Ereignisse verpflichten uns dazu, Gewalt strikt abzulehnen und Aufrufe dazu im Vorfeld zu unterbinden“, erklärt der AfD-Kreisverband Pfaffenhofen-Freising um seinen Vorsitzenden Andreas Strixner. Es sei die Aufgabe eines Politikers mit Vorbildfunktion, dem Bürgerwillen zu entsprechen, auch wenn der Bürger nicht immer seiner Meinung sein sollte. „Besonders aus diesem Grund, sollte ein stellvertretender Bundesvorsitzender einer ehemaligen Volkspartei wie der SPD, sich seiner Pflichten bewusst sein“, heißt es in der Pressemitteilung. „Wer der AfD ständig fälschlicherweise Hetze und den Aufruf zur Gewalt unterstellt, und sich dabei genau dieser beiden Undinge bedient, ist schlicht und einfach unglaubwürdig.“ 


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