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In dieser Woche beginnt vor dem Landgericht die Verhandlung gegen den 69-jährigen Köschinger, der im vergangenen September seine eigene Tochter und deren Mann erschossen haben soll

(ty) Es war einer der Aufsehen erregendsten Fälle des vergangenen Jahres. Am 18. Juni soll ein im Kosovo geborener Köschinger seinen Schwiegersohn und seine eigene Tochter erschossen haben. Am 19. Mai steht er nun vor dem Schwurkammer des Landgerichtes wegen Mordes in zwei Fällen. Elf Verhandlungstage sind angesetzt, bevor im Juli das Urteil fallen soll.

Gegen 17.45 Uhr erreichte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord damals ein Notruf, in dem mitgeteilt wurde, dass in Kösching ein Mann auf seine Familie geschossen habe. Die Polizei fand zwei leblose Personen mit Schussverletzungen in einer Köschinger Wohnung. 

Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen von Ersthelfern und dem Einsatz der Rettungskräfte starben die Frau und der Mann noch am Tatort. Bei den Opfern handelte es sich um die 39 Jahre alte Tochter des mutmaßlichen 69-jährigen Schützen und deren 35 Jahre alten Mann.

Der Angeklagte, der mit seiner Frau vor rund 30 Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Kösching gezogen war, ist von seiner Ehefrau etwa ein Jahr vor der Bluttat verlassen worden. Auch sie soll er bedroht haben. Als sie am Abend des Familiendramas zum Tatort gekommen war, soll er ihr, als er gerade in Handschellen abgeführt wurde, zugerufen haben: „Dich bringe ich auch noch um.“ Ein seit Jahren schwelender Streit um den Verkauf eines Grundstückes könnte der Hintergrund des blutigen Familiendramas gewesen sein. 

Laut Anklage soll der damals 68-Jährige vor dem Anwesen der beiden Getöteten zunächst lautstark Beschimpfungen ausgestoßen haben und mit bereits gefasstem Tötungsentschluss in seinem hinteren Hosenbund eine Pistole mitgeführt haben, die er sofort benutzte, als sein Schwiegersohn vor das Haus trat. Dann soll er in das Haus eingedrungen sein und dort weitere tödliche Schüsse auf seine Tochter und den Schwiegersohn abgegeben haben.

Die Anklage geht aufgrund der verborgen getragenen Waffe und des plötzlichen überfallartigen Angriffs vom Vorliegen des Mordmerkmales der Arglosigkeit der beiden Opfer aus. Der Angeklagte befindet sich seit dem 19. September 2015 in Untersuchungshaft in der JVA Kaisheim.

Der Prozess vor dem Landgericht beginnt am Donnerstag, 19. Mai. Richter ist der Vizepräsident des Landgerichtes,  Jochen Bösl. Weitere Verhandlungstage sind der 20. Und 30. Mai sowie nach derzeitiger Planung acht weitere Tage im Juni und Juli. Mehrere Dutzend Zeugen – in der Hauptsache Polizisten und Nachbarn des Angeklagten – werden vernommen, vier Sachverständige werden ihr Gutachten abgeben. Nebenkläger sind die Eltern des erschossenen35-Jährigen.


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