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Ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig soll klären, ob VW seine Investoren schon früher hätte informieren müssen

(ty) Bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig laufen Ermittlungen gegen den ehemaligen VW-Vorstandschef Martin Winterkorn wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation. Im Zuge der Ermittlungen, die auf Betreiben der Finanzaufsichtsbehörde Bafin ins Rollen kamen, sind dem Vernehmen nach indes bislang keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen festgestellt worden. Die Frage, die es zu klären gilt, ist, ob VW im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal seine Investoren bewusst zu spät informiert hat über mögliche finanzielle Konsequenzen. VW hatte am 22. September 2015 eine Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Neben Martin Winterkoren reichten sich die Ermittlungen noch gegen ein zweites VW-Vorstandsmitglied von damals.

Morgen muss die Hauptversammlung bei VW den Vorstand entlasten. Damit bestätigen die Anteilseigner Vorstand und Aufsichtsrat eine korrekte Führung des Unternehmens. Mit einem Verzicht auf mögliche Ersatzansprüche ist diese Entlastung allerdings nicht gekoppelt.

Damit sind nun drei Verfahren gegen VW bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig anhängig. Denn neben dem in Sachen Marktmanipulation laufen noch Ermittlungen wegen Betruges und gegen einen Mitarbeiter von VW, der im Verdacht steht, die Vertuschung von Beweisen im Konzern beauftragt zu haben. 


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