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Der hiesige Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer (CSU) warnt vor dem aktuellen Entwurf des Pflegeberufe-Reformgesetzes

(ty) Die Bundesregierung plant mit dem so genannten Pflegeberufe-Reformgesetz eine Vereinheitlichung der bisher getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Die Grundindee, die dahinter steht, findet der für den Kreis Pfaffenhofen zuständige Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer (CSU) in Ordnung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings ist er überhaupt nicht zufrieden. „Gut gemeint, schlecht ausgeführt“, moniert er und betont: „Der Gesetzesentwurf wirft mehr Fragen auf, als er Antworten liefert.“

 

Angesichts der demografischen Entwicklung müsse eine Stärkung der Pflegeberufe erfolgen, sagt Irlstorfer, der auch Berichterstatter für Pflegeberufe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestags-Ausschuss für Gesundheit ist. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, die Rahmenbedingungen für die Arbeit vieler Pflegekräfte in diesem Land zu verbessern.“ Das habe eine Studie des Patienten- und Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, zu Beginn des vergangenen Jahres gezeigt. „Die Idee, solche Verbesserungen über das geplante Gesetz herbeizuführen, ist gut gemeint, aber schlecht ausgeführt“, lautet Irlstorfers Fazit.

 

Der Gesetzesentwurf wirft seiner Ansicht nach nämlich mehr Fragen auf, als er Antworten liefert. Er biete keine Antwort auf die Frage, wie eine genügende Qualifikation von Fachkräften in der Alten- und Kinderkrankenpflege sichergestellt werden kann, betont Irlstorfer und warnt: „Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form vom Bundestag verabschiedet werden, besteht die massive Gefahr eines Ausblutens der Altenpflege und einer fachlichen Verschlechterung der Kinderkrankenpflege.“

 

Im Text des Gesetzes-Entwurfs seien „schwerwiegende inhaltliche Fehler“, so Irlstorfer weiter. Darauf hätten sein Kollege Erwin Rüddel als Berichterstatter für Pflege der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und er selbst als zuständige Abgeordnete mehrfach hingewiesen. „Die öffentliche Anhörung im Bundestag am 30. Mai hat auch die fundamentalen Bedenken von Verbänden der Alten- und der Kinderkrankenpflege sowie von Einrichtungsträgern bis hin zu BDA und dem DGB aufgezeigt“, erinnert er und proklamiert: „Man kann kein Gesetz gegen die Interessen der Betroffenen verabschieden.“


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