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48-Jähriger aus dem Raum Erding verkaufte online teure Waren gegen Vorkasse, hatte aber gar nicht vor zu liefern – Jetzt klickten in Italien die Handschellen – Rund 250 geprellte Kunden

(ty) Ein 48-Jähriger aus dem Raum Erding ist vor eineinhalb Wochen in Italien aufgrund eines europäischen Haftbefehls der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs festgenommen worden. Er soll in Kürze nach Deutschland ausgeliefert werden, wie heute berichtet wird. 

Dem Mann wird nach Angaben der Polizei zur Last gelegt, deutschlandweit im vergangenen Jahr unter falschem Namen über Ebay hochpreisige Waren, insbesondere teure Bekleidung, angeboten zu haben. „Liefern wollte der Beschuldigte die gegen Vorkasse verkauften Waren allerdings von Anfang an nicht, da er diese gar nicht besaß“, erklärt ein Polizei-Sprecher. Die Abwicklung der Bezahlung sei größtenteils über den Dienst „PayPal“ erfolgt.

 

Insgesamt konnten durch die Ermittler der Kriminalpolizei Erding mehr als 250 geschädigte Kunden festgestellt werden. Der Betrugsschaden beträgt nach den derzeitigen Erkenntnissen rund 182 000 Euro. 

Der Mann habe sich nach Beginn der Ermittlungen nach Italien abgesetzt. Auf Antrag der Staatsanwälte der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ erließ der zuständige Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Auf Grundlage dieses Haftbefehls wurde der 38-Jährige nun in Italien festgenommen und wartet jetzt auf seine Auslieferung nach Deutschland.

 

Den Beschuldigten erwarten laut Kripo im Falle einer Verurteilung neben einer Freiheitsstrafe wegen gewerblichen Betrugs auch Rückforderungen von Ebay und „PayPal“, die im Rahmen des Käuferschutzes bei den Käufern die Zahlung später erstatteten.

Die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“, die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg angesiedelt ist, kümmert sich seit Anfang des vergangenen Jahres bayernweit um Fälle schwerwiegender Internet-Kriminalität. Mit spezialisierten Staatsanwälten will die bayerische Justiz den Kampf gegen Cyber-Kriminelle verstärken. Technisches und juristisches Spezialwissen ist für Strafverfolger angesichts rasanter technologischer Entwicklungen unumgänglich.

Tipps der Polizei zum sicheren Online-Kaufen:

  • Wählen Sie sichere Passwörter und geben Sie diese niemals an Dritte weiter
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  • Prüfen Sie die Artikelbeschreibung sowie Versand- und Lieferbedingungen
  • Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode (kein Bargeldt-Tansfer-Service)
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