Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat von Audi haben eine neue Betriebsvereinbarung verabschiedet
(ty) Verbindliche Kriterien für mobiles Arbeiten: Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat von Audi haben eine neue Betriebsvereinbarung verabschiedet. Mitarbeiter erhalten künftig noch mehr Freiräume und Möglichkeiten, Beruf und Privatleben miteinander zu verbinden. Erstmals haben die Beschäftigten Anspruch darauf, ortsunabhängig und zeitlich flexibel zu arbeiten, wenn es mit der Aufgabe vereinbar ist. Die Regelungen sind Teil eines umfassenden Konzeptes für die zukünftige Arbeitswelt bei Audi.
Im Vorfeld der Betriebsvereinbarung hatten die Mitarbeiter in Workshops ihre Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen adressiert. Viele der Ideen und Vorschläge sind in das neue Regelwerk eingegangen. Dazu gehören unter anderem Kriterien für mobiles Arbeiten, zur Erreichbarkeit, zur Arbeitszeit sowie zum Daten‑ und Versicherungsschutz.
„Auf Basis der neuen Betriebsvereinbarung können wir noch besser auf die Lebenssituation der Menschen bei Audi eingehen. Ziel ist es, mehr persönliche Freiräume zu schaffen und damit gleichzeitig Innovationen zu fördern“, sagt Audi‑Personalvorstand Thomas Sigi. „Der intensive Austausch mit den Mitarbeitern war uns dabei sehr wichtig. Wir wollen den nächsten Schritt in unsere digitale Zukunft gemeinsam mit der Mannschaft gehen“, so Sigi.
„Was diese Vereinbarung so besonders macht, ist die Art und Weise, wie sie entstanden ist“, erklärt Peter Mosch, „mit innovativen Beteiligungsformen, wie unseren World Cafés zum mobilen Arbeiten, bieten wir den Beschäftigten eine Plattform, ihre zukünftige Arbeitsform selbst mitzugestalten.“ Dieses Angebot der Arbeitnehmervertreter hätten die Audianer erfolgreich genutzt, wie die neue Vereinbarung zeige. „Diese gelebte Mitbestimmung macht den Eintritt in eine modernere Arbeitswelt möglich“, betont Mosch.
Laut der neuen Regelung arbeiten Mitarbeiter ausschließlich auf freiwilliger Basis mobil. Sie haben einen Anspruch darauf, sofern das mobile Arbeiten mit ihrer jeweiligen Aufgabe vereinbar ist. Führungskräfte und Beschäftigte stimmen sich dazu individuell ab und sind aufgerufen, ihre Interessen umsichtig abzuwägen. Mobile Arbeit ist an unterschiedlichen Orten, sowohl ganztägig als auch zeitweise möglich. Zum Schutz der Beschäftigten ist auch ihr Recht verankert, außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein. Prozesse zur Zeiterfassung gewährleisten, dass die Arbeitszeit dokumentiert und vergütet wird.
Mit der neuen Vereinbarung entsteht für die Beschäftigten künftig noch mehr Spielraum, ihr Berufs‑ und Privatleben zu gestalten. Die Lebensphasen jüngerer und älterer Mitarbeiter finden mehr Berücksichtigung. Dadurch will Audi langfristig auch die Gesundheit seiner Belegschaft fördern. Das Unternehmen wiederum profitiert von zunehmender Diversität und Innovationskraft. Zudem kann Audi als internationaler Konzern flexibler agieren.
Modernes Arbeiten ist für Audi schon seit Langem ein zentrales Anliegen. Den Mitarbeitern stehen bereits heute zahlreiche digitale Tools und Kommunikationsmittel zur Verfügung, die eine selbstbestimmte Tätigkeit ermöglichen. Aktuell entwickelt der Automobilhersteller weitere umfassende Konzepte für die künftige Arbeitswelt: Eine vertrauensvolle Unternehmenskultur sowie innovative Arbeitsformen und ‑prozesse bilden die Eckpfeiler dafür. Audi will so seine Attraktivität als globaler Arbeitgeber weiter ausbauen und seine Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter stärken.
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