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Seit Februar erprobt die Münchner Bundespolizei am Hauptbahnhof den Einsatz mobiler Körperkameras, so genannter Body-Cams – Die erste Bilanz fällt überwiegend positiv aus

(ty) Seit Mitte Februar erprobt die Münchner Bundespolizei am Hauptbahnhof der bayerischen Landeshauptstadt mobile Körperkameras. Nun ziehen die Gesetzeshüter eine erste Bilanz: „Auswertungsergebnisse nach fast einem halben Jahr zeigen, dass die mit der Technik betreuten Beamten,das neue Einsatzmittel Body-Cam überwiegend positiv bewerten“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei.

In der Erprobungsphase, die noch ein weiteres halbes Jahr andauern soll, liege ein Schwerpunkt auf der Akzeptanz der neuen Technik bei Bundespolizeibeamten sowie der Öffentlichkeit. Außerdem will man herausfinden, ob sich gewaltbereite Personen durch die Body-Cams abschrecken lassen und ob Einsatzkräfte dadurch geschützt werden. Erprobt werden zwei unterschiedliche Kamerasysteme – die Brust- und die  Schulterkamera. 

„Positiv stimmte die Münchner Bundespolizeibeamten das Modell, bei dem die Kamera an der Brust angebracht wird“, berichtet ein Polizei-Sprecher. „Es lässt sich mit einem Handgriff an der Schutzweste anbringen und offenbarte in der Handhabung keinerlei negative Beeinflussung auf andere Einsatzmittel.“ Das Schultersystem habe sich dagegen eher nicht bewährt; hier bestehe noch „Verbesserungsbedarf bezüglich der Handhabung und Eigensicherung“. 

Beim polizeilichen Gegenüber konnten den Angaben zufolge vier unterschiedliche Verhaltensmuster bezüglich der Body-Cam ausgemacht werden. Erstens: Einem Teil falle der Einsatz der Body-Cam nicht wirklich auf. Dies lasse sich zum Teil durch die unterschiedlichen Farben der an den Uniformen angebrachten Aufschriften ("Videoüberwachung") erklären. Die gelben Hinweisschilder seien gegenüber den weißen deutlich besser wahrnehmbar. 

Zweitens: Bei Standardmaßnahmen, die aufgrund sehr aggressiven Verhaltens des Gegenübers erschwert werden, erkenne man teilweise die abschreckende Wirkung ab der mündlichen Ankündigung eines möglichen Kamera-Einsatzes. „Hierauf reagierte das polizeiliche Gegenüber bisher weitestgehend kooperativ.“ 

Drittens: „Bei einzelnen, sehr gewaltbereiten Störern zeigt die Kamera nicht immer eine Wirkung – selbst wenn die Lage vom polizeilichen Gegenüber noch eingeschätzt werden kann“, so ein Polizei-Sprecher. Das Aggressionspotential überlagere die abschreckende Wirkung – oder anders gesagt: Der Body-Cam-Einsatz ist diesen Leuten egal.

Viertens: „Bei stark alkoholisierten Personen, welche den überwiegend größten Teil der Einsatzanlässe ausmachen, bei denen die Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof zum Einsatz kommen, spielen überwiegend verbale Beleidigungen oder Bedrohungen eine Rolle.“ Da in der Erprobungsphase der Ton aber nicht aufgezeichnet werde, fehle auch eine spätere Beweisführung in Ermittlungsverfahren. „Hier sprachen sich die Münchner Bundespolizisten eindeutig für eine Änderungen und künftige Tonaufzeichnung aus“, heißt es weiter.

„Besonders erwähnenswert erscheint noch die Erfahrung der Beamten, dass die Zeit zwischen dem polizeilichen Eingreifen und dem Aktivieren des Kamera-Systems oft sehr knapp ist“, berichtet die Bundespolizei. „Die meisten Gefahrensituationen entwickeln sich dynamisch. Da bleibt keine Zeit, an das Einschalten der Kamera zu denken oder irgendeinen Knopf zusätzlich zu drücken.“ 

Wenn Bürger und Reisende das Tragen der mobilen Körperkameras bemerkten, seien sie oftmals am allgemeinen Einsatz und den Möglichkeiten interessiert gewesen, lautet ein weiteres Fazit. Die Funktionsweise (was, wann und wie aufgezeichnet wird) habe dabei nicht im Vordergrund gestanden. „In der Medienberichterstattung, ebenso im Beschwerdemanagement der Münchner Bundespolizei, wurde im ersten halben Jahr kein Fall bekannt, in dem die Body-Cam-Erprobung zu negativer Berichterstattung geführt hätte beziehungsweise Anlass zu Beschwerden gab“, bilanziert ein Polizei-Sprecher.

 

Im genannten Zeitraum wurden die Körperkameras den Angaben zufolge 125 Mal getragen. Dabei kam es zu 21 Aufnahmen; 17 davon wurden wieder gelöscht. In vier Fällen wurden die bewegten Bilder gesichert und für strafrechtliche Ermittlungen verwendet. 

Im Ergebnis der "Münchner Erprobung" der Body-Cams bleibt aus Sicht der Bundespolizei festzuhalten: Der Einsatz der Body-Cams werde sowohl von den Beamten als auch von der Öffentlichkeit akzeptiert. Die Ausstattung von Streifenbeamten mit mobilen Körperkameras werde, insbesondere aus Eigensicherungsgründen, positiv betrachtet. Und: „Body-Cams sind ein sinnvolles und zweckmäßiges Einsatzmittel.“

 


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