Zu dem tragischen Tod eines behinderten 27-Jährigen im Ingolstädter Hollerhaus laufen die Ermittlungen noch
(ty) War eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Grund für den Tod des 27-Jährigen, der Ende Juli im Ingolstädter Hollerhaus in der Badewanne ertrunken ist? Der behinderte 27-Jährige, der an einer spastischen Erkrankung litt, ist längst beerdigt. Noch immer prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei, wie es zu dem tragischen Unglück kommen konnte und ob sich ein Verdacht auf Verletzung der Aufsichtspflicht ergibt.
Der 27-Jährige war damals mit Hilfe eines Liftes in die Bandewanne gehoben worden, als die Pflegekraft sich um einen weiteren Behinderten kümmern musste. Als sie zu dem 27-Jährigen zurückkam, lag der bereits leblos in der gefüllten Badewanne. Trotz sofortiger Reanimierungsmaßnahmen starb er wenig später in Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Obduktion angeordnet und auch Gutachter wurden eingeschaltet. Die müssen nun klären, wie die genauen Umstände an jenem Tag waren, als der 27-Jährige durch den tragischen Unfall zu Tode kam.
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