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Die Münchner Mordkommission hatte sich den ungelösten Fall erneut vorgenommen – Neue Erkenntnisse führten zu einem heute 56-jährigen Serben, der in Österreich festgenommen wurde und jetzt in U-Haft sitzt

(ty) Am 17. Januar 1986 fand ein damaliger Mitbewohner den 80-jährigen verwitweten Rentner in seinem Zimmer in einem Mehrfamilienhaus in der Münchner Au leblos vor, er verständigte Polizei und Rettungsdienst. Die Auffinde-Situation sowie Blutspuren im Zimmer und im Treppenhaus ließen auf ein Gewaltverbrechen schließen. Aus diesem Grund übernahmen die Münchner Mordkommission zusammen mit der Spurensicherung vor Ort die Ermittlungen.

Todesursächlich waren Verletzungen im Kopfbereich infolge massiver stumpfer Gewaltanwendung. Die damaligen Ermittlungen ergaben, dass das Opfer homosexuell veranlagt war und deshalb junge Männer mit zu sich nahm. Auch konnte ermittelt werden, dass der 80-Jährige am Abend beziehungsweise in der Nacht, bevor man seine Leiche fand, Besuch von einem jungen Mann (vermutlich aus dem südosteuropäischen Raum) hatte. Diesen hatte er offenbar am Nachmittag des Vortags am Rosenheimer Platz kennengelernt. Die Identität dieses Mannes konnte trotz mehrfacher Zeugenaufrufe sowie Veröffentlichung eines Phantombildes und einer Auslobung von damals 5000 DM Belohnung nicht geklärt werden.

 

Im Zuge der „Altfallermittlungen“ bei der Mordkommission erfolgte eine erneute Überarbeitung des Mordfalls im Sommer dieses Jahres. Dabei wurde beim Landeskriminalamt eine erneute Recherche der damals am Tatort gesicherten Fingerabdruckspuren im so genannten AFIS (Automatisiertes Fingeridentifizierungssystem) sowie entsprechender Datenbanken im benachbarten Ausland angestoßen. „Hierbei kam es zu einem Treffer mit in Slowenien erfassten Fingerabdrücken eines zur Tatzeit 25-jährigen Serben“, wie die Polizei heute mitteilte. Ferner ergaben sich – so heißt es weiter – im Zuge der aufwändigen Ermittlungen Hinweise, dass diese Person sich in den Jahren 1985 beziehungsweise 1986 in München aufhielt und hier auch der homosexuellen Prostitution nachging.

Im Fortgang sei im Oktober dieses Jahres ermittelt worden, dass sich der Tatverdächtige in Österreich trotz dortigen Einreise- und Aufenthaltsverbots aufhalten dürfte. Aufgrund des dringenden Tatverdachts sowie der Anhaltspunkte für den Aufenthalt in Österreich erging ein europäischer Haftbefehl wegen Mordes. Zeitgleich sei bekanntgeworden, dass der Tatverdächtige wegen eines ausländerrechtlichen Verstoßes in Wien festgenommen worden war. Daraufhin reisten Beamte der Münchner Mordkommission nach Wien und vernahmen im Beisein österreichischer Kollegen im Rahmen eines justiziellen Rechtshilfe-Ersuchens den Tatverdächtigen zum Mordvorwurf.

 

„Der heute 56-jährige Tatverdächtige räumte in seiner Vernehmung die Gewaltanwendung ein und stimmte einer Auslieferung, die mittlerweile vollzogen wurde, zu“, teilte die Münchner Polizei heute weiter mit. „Mittlerweile konnten aufgrund eines entnommenen Mundhöhlenabstrichs eine Vielzahl von tatrelevanten DNA-Spuren, welche vom Tatort gesichert wurden, dem Tatverdächtigen zugeordnet werden.“ Gleiches gelte auch für eine Mehrzahl von daktyloskpischen Tatortspuren. Die Ermittlungen zur Aufarbeitung des Raubmords dauern weiter an. Der Beschuldigte sitzt in U-Haft.


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