Was Verkehrsteilnehmer unbedingt über die Nutzung des Mobiltelefons wissen sollten – Auch Radlern drohen Knöllchen
(ty) Nicht schlecht staunte eine 62-jährige Autofahrerin, als sie binnen weniger Tage von den Kelheimer Polizeibeamten gleich zwei Mal zur Kasse gebeten wurde. Bereits bei der ersten Kontrolle in Riedenburg zeigte sich die Frau nach den Worten eines Polizei-Sprechers verblüfft, weil sie nach 35 Jahren erstmals in eine Kontrolle geraten war – und aufgrund des nicht angelegten Sicherheitsgurts auch prompt 30 Euro berappen musste. Knapp eine Woche später wurde sie dann in Kelheim wieder unangeschnallt erwischt – dumm gelaufen, denn erneut wurden 30 Euro fällig.
Seit Jahresbeginn führt die Inspektion Kelheim nach eigenen Angaben zusätzliche Verkehrskontrollen durch. Und wie das oben geschilderte Beispiel zeige, sei das durchaus notwendig, so ein Polizei-Sprecher. „Viele Verkehrsteilnehmer zeigen sich uneinsichtig und fahren generell ohne Gurt.“ Die Gesetzeshüter achten aber nicht nur auf den Gurt, sondern generell auf die Insassen-Sicherung in einem Fahrzeug.
Wie leider immer wieder festgestellt werden müsse, nehmen es einige Väter und Mütter auf die leichte Schulter und sichern ihre Kinder unzureichend oder gar nicht. „Wer ohne oder unzureichende Kindersicherung seine Sprösslinge im Fahrzeug mitnimmt, muss mit Geldbußen mit bis zu 70 Euro und sogar mit einem Punkt rechnen“, wird dazu erklärt.
Bei den Kontrollen werde auch immer wieder festgestellt, dass sich manche Fahrer nicht darüber im Klaren seien, dass sie durch die Nutzung eines Mobiltelefons ein Bußgeld riskieren. Was aber fällt unter die Handynutzung? „Wer mit dem Handy telefoniert und gleichzeitig ein Auto steuert, verhält sich verkehrswidrig und wird zur Kasse gebeten“, heißt es dazu.
Ausreden helfen hier meist nicht, auch wenn sie noch so einfallsreich sind. „Die Gerichte glauben diese meist nicht.“ Laut einem Polizei-Sprecher stoßen Ausreden wie zum Beispiel, man habe gar nicht telefoniert, sondern sich während der Fahrt mit einem Akkurasierer rasiert, auf wenig Verständnis bei den Richtern. „Regelmäßig werden trotz guter Ausreden 60 Euro und ein Punkt fällig. Es gilt also der Grundsatz: Bloß nicht zum Handy greifen!“
Grundsätzlich gelte im Straßenverkehr folgende Vorgabe: „Ein Handy darf vom Fahrer während der Fahrt nicht genutzt werden, wenn es von ihm dafür in die Hand genommen werden muss.“ Gleiches gelte übrigens auch für Radfahrer – diese müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld von immerhin 25 Euro rechnen.
Die Gerichte seien sich darüber einig, wann die Nutzung eines Handys vorliegt, und urteilten diesbezüglich streng und eindeutig. „Unabhängig davon, welche der zahlreichen Handyfunktionen genutzt werden: Es ist alles verboten“, stellt die Kelheimer Polizei klar. So sei zum Beispiel schon das bloße Wegdrücken eines Anrufers verboten, wenn der Fahrer das Handy dazu in die Hand nehme.
„Auch wer das Handy hochnimmt, um eine Nachricht zu lesen oder die im Display angezeigte Telefonnummer anschaut, handelt ordnungswidrig“, heißt es weiter. Gleiches gelte sogar für denjenigen, der nach dem Handy greife, um die Uhrzeit abzulesen. Und sich vom Handy zu seinem Reiseziel navigieren zu lassen, sei nur erlaubt, solange der Fahrer das Gerät während der Fahrt nicht in die Hand nehme. „Eine Handyhalterung im Fahrzeug wäre in diesem Falle somit eine gute Investition und allemal billiger als ein Bußgeld“, rät die Polizei.
Und noch ein Tipp: Wer als Fahrer in einem Auto telefonieren will, sollte in eine Freisprech-Einrichtung investieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Als Alternative dazu bleibe sonst nur, das Auto und den Motor abzustellen – denn in diesem Fall darf man als Fahrer in einem Fahrzeug telefonieren. Das gelte übrigens auch an einer roten Ampel, „wenn der Fahrer während der Rotphase den Motor abstellt, dann telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er das Fahrzeug wieder startet“, erklärt dazu die Polizei. Und: „Solange der Motor nicht läuft, darf der Fahrer auch in einem Stau telefonieren.“