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Bei zwei im Kreis Dachau verendeten Tieren ist das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen worden

(ty) Die Vogelgrippe ist jetzt offiziell im Landkreis Dachau angekommen. Wie das Landratsamt heute unter Berufung auf das renommierte Friedrich-Loeffler-Institut mitteilte, sind bei einem toten Schwan und bei einem toten Graureiher der hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen worden. Die beiden verendeten Tiere waren am Eichinger Weiher in Karlsfeld beziehungsweise in Gröbenried gefunden worden. 

In diesem Zusammenhang weist die Kreisbehörde darauf hin, dass die mit der Allgemeinverfügung vom 18. November für den gesamten Landkreis Dachau angeordneten Maßnahmen – unter anderem Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) – weiterhin gültig sind. „Wie an den beiden Funden zu sehen ist, ist es sehr wichtig, dass die Stallpflicht und die Maßnahmen strikt eingehalten werden, um einen Eintrag der Vogelgrippe in Nutztierbestände zu verhindern“, heißt es aus dem Landratsamt.

Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln könnten jederzeit zum Beispiel Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen (potentiell krankmachend) sind, verunreinigen. Sollte die Vogelgrippe – wie die aviäre Influenza volkstümlich genannt wird – in einem Nutztierbestand ausbrechen, müsse ein Sperrbezirk (mindestens drei Kilometer um den betroffenen Bestand) sowie ein Beobachtungsgebiet (mindestens zehn Kilometer) errichtet werden, in dem weitreichende Beschränkungen für die Geflügelhalter gelten. Dies gelte es unbedingt zu vermeiden. 

Außerdem wird von der Dachauer Kreisbehörde noch einmal darauf hingewiesen, dass die Abhaltung von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten per Allgemeinverfügung vom 25. November bis auf Weiteres untersagt ist.  Weitere Auskünfte für den Kreis Dachau erteilt das hiesige Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 81 31) 74 – 14 46.

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