Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Bei zwei toten Tieren ist der hochpathogene Erreger H5N8 nachgewiesen worden
(ty) Die Vogelgrippe hat die Region erreicht! Bei zwei Verdachtsfällen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen wurde der hochpathogene Erreger H5N8 nachgewiesen. Das wurde heute Nachmittag aus dem Landratsamt gemeldet. Bei den verendeten Tieren handelt es sich den Angaben zufolge um einen Schwan, der am Stausee Bergheim gefunden wurde, und um einen Kauz aus dem Donaumoos.
Die toten Tiere waren der Mitteilung zufolge zunächst am bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim untersucht worden, wo sich der Verdacht auf Vogelgrippe erhärtete. Die anschließenden Tests im nationalen Referenzlabor, dem Friedrich‐Loeffler‐Institut auf der Insel Riems, erbrachten nun den Nachweis, dass die Tiere den gefährlichen Subtyp N8 in sich trugen.
Insgesamt gab es im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen seit dem gehäuften Auftreten der Vogelgrippe sechs Verdachtsfälle. Bei einem Schwan, der im November tot im Stausee Bertoldsheim geborgen worden war, liege noch kein endgültiges Ergebnis vor. Bei einem weiteren Schwan sowie bei einem Zwergtaucher und bei einem Rebhuhn brachten die Untersuchungen einen negativen Befund, heißt es aus der Kreisbehörde.
Besondere Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung einer Beobachtungszone oder eines Sperrbezirks, seien nicht angezeigt, wie Veterinäramtsleiter Dr. Norbert Kieslich erklärt: „Wir beobachten allerdings die Situation im Landkreis weiterhin sehr genau“, betont er. In diesem Zusammenhang weist die Behörde auch auf die weiterhin bayernweit geltende Stallpflicht hin. Diese betreffe sowohl gewerbsmäßige Geflügelhalter und Züchter, als auch Privatpersonen, die Geflügel halten.
Funde toter Wild‐ oder Wasservögel im Kreis Neuburg-Schrobenhausen sind dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 28 8 zu melden. Dies gelte nicht für verendete Singvögel, da hier eine Ansteckung unwahrscheinlich sei. Weitere Infos zum Thema Vogelgrippe sind auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de abrufbar.
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