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Bundesministerium hat kleineren Geflügel-Haltungen verstärkte Sicherheitsvorkehrungen verordnet – Weitere tote Wildvögel im Kreis Freising

(ty) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute für Tierhalter mit Beständen, in denen bis zu 1000 Stück Geflügel gehalten werden, zum Schutz vor der Vogelgrippe eine neue Verordnung in Kraft gesetzt. Sie müssen demnach sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, dass die Ställe von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden, die nach Verlassen des Stalles sofort gereinigt und desinfiziert werden muss. „Außerdem müssen eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe zur Verfügung stehen“, erklärte dazu eine Sprecherin des Freisinger Landratsamts.

 

Am Wochenende seien im Landkreis Freising vier weitere tote Wildvögel gefunden worden, die zur Untersuchung ins Landesamt für Gesundheits- und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim gebracht werden. Dort wird untersucht, ob die verendeten Tiere das Vogelgrippe-Virus hatten. 

Seit dem vergangenen Wochenende gilt – wie berichtet – bayernweit, dass Geflügel nicht mehr im Freien gehalten werden darf. „Das Veterinäramt wird die Umsetzung dieser Anordnung kontrollieren“, heißt es aus dem Freisinger Landratsamt.

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