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Auch heuer wird in Bayern, wie im gesamten Bundesgebiet, wieder der Mikrozensus durchgeführt – Was Sie dazu wissen sollten

(ty) Auch in diesem Jahr wird in Bayern, wie im gesamten Bundesgebiet, wieder der Mikrozensus durchgeführt – eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung. Darauf weist jetzt die Stadtverwaltung von Pfaffenhofen hin. „Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und sie können sich mit einem Ausweis des bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren“, wird dazu betont.

Nach Mitteilung des Landesamts werden im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte im Freistaat von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie heuer auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen bestehe nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

 

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, mit der bereits seit dem Jahr 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt werden. Wie es in einer Pressemitteilung des bayerischen Landesamtes für Statistik heißt, enthält die diesjährige Befragung zudem noch Fragen zur Gesundheit, zu Körpergröße und Gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

 

Wie das Landesamt weiter mitteilt, finden die Mikrozensus-Befragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, sei es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

 

Datenschutz und Geheimhaltung werden dabei, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, gewährleistet. Auch die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat außerdem jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und dann per Post an das Landesamt zu schicken. 


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