Die Ermittler sind sich sicher: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen NSU-Mann Böhnhardt und dem getöteten Mädchen
(ty) Aufgrund der nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse, Gutachten und Ermittlungserkenntnisse schließen die Staatsanwaltschaft Bayreuth und die Sonderkommission (Soko) aus, dass die im Zuge der Ermittlungen im Aufsehen erregenden Fall „Peggy“ identifizierte Spur von NSU-Mann Uwe Böhnhardt tatsächlich mit dem Tod des Mädchens in Zusammenhang steht. Die DNA stammt aus Hautpartikeln von Böhnhardt, die sich auf einem Textilteil befanden. „Es handelt sich hierbei um eine so genannte Trugspur“, wie heute in einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft erklärt wurde. Die Soko und die Staatsanwaltschaft führen die seit Anfang Juli vergangenen Jahres laufende orts- und umfeldbezogene Ermittlungen nach eigenen Angaben in alle anderen Richtungen intensiv fort. Unklar bleibt, wie Böhnhardts DNA an den Fundort von Peggys Überresten gelangte – und wer das Mädchen umgebracht hat.
Nach dem Fund von sterblichen Überresten in einem Waldgebiet im thüringischen Rodacherbrunn (Kreis Saale-Orla) erfolgten zunächst durch die thüringische Polizei umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen. Hierbei stellten die Beamten Spurenträger zur späteren Untersuchung sicher. Bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung gelang es dann, die entdeckten Skelettknochen zweifelsfrei dem seit 2001 spurlos verschwundenen Mädchen – Peggy Knobloch – zuzuordnen. Die bereits seit 2012 agierende Ermittlungsgruppe bei der Kripo Bayreuth wurde daraufhin personell und organisatorisch zu einer Soko mit zunächst rund 30 Ermittlern erweitert.
Mitte Oktober wurde im Zuge der umfangreichen Ermittlungen eine DNA-Spur festgestellt, die Böhnhardt zuzuordnen ist. Von Beginn an stand für die Ermittler der Soko und der Staatsanwaltschaft die Abklärung der Herkunft dieser Spur im Vordergrund. So veranlassten die Behörden umfassende Untersuchungsaufträge, um festzustellen, in welchem Zusammenhang diese DNA-Spur gesetzt wurde, wo sie entstanden ist und ob sie in Verbindung mit dem Tod des Mädchens steht. Neben den in Auftrag gegebenen forensischen Untersuchungen der Spur waren in dem jetzt neuen Komplex Ermittlungshandlungen hinsichtlich möglicher Verbindungen von Böhnhardt in den Lebensraum von Peggy notwendig. Die Soko wurde deshalb auf über 50 bayerische Ermittler aufgestockt.
Der in dem Wohnmobil gefundene Kopfhörer.
Heute wurde jetzt erklärt: „Aufgrund der nun vorliegenden Untersuchungs- und Ermittlungsergebnisse sowie deren Bewertung schließen die Staatsanwaltschaft Bayreuth und die Soko Peggy aus, dass die DNA-Spur des im November 2011 in einem Wohnmobil in Eisenach verstorbenen Uwe Böhnhardt mit dem Tod von Peggy Knobloch in Verbindung steht.“ Die DNA stammt aus Hautpartikeln an einem 12 auf vier Millimeter kleinen Textilstück, welches thüringische Spurensicherer mit weiteren kleineren Gegenständen am Fundort asserviert hatten.
„Dieses winzige Stoffteil konnte im Zuge der nun getätigten Untersuchungen eindeutig einem Kopfhörer zugeordnet werden, der 2011 in dem Wohnmobil in Eisenach sichergestellt worden war“, wurde heute mitgeteilt. „Sowohl an dem Textilstück, als auch an dem Kopfhörer befand sich Böhnhardts DNA mit den gleichen Identifizierungsmerkmalen.“ Die nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu dem Textilstück stellen den Angaben zufolge klar, „dass die Beschaffenheit der 2016 aufgefundenen Spur einen Bezug zum Tod Peggy Knoblochs im Jahr 2001 ausschließen lässt“. Überdies schließe der gute Erhaltungszustand der DNA-Spur eine längere Liegezeit im Erdreich aus.
Die Abläufe der Spurensicherung und der Spurenauswertung nach dem Fund der sterblichen Überreste Peggy Knoblochs seien „eingehend nachvollzogen und intensiv hinterfragt“ worden. „Dabei ergaben sich Hinweise, dass der Spurenübertrag bei der Spurensicherung am Fundort stattgefunden haben muss.“
In der Summe der Erkenntnisse kommen die Staatsanwaltschaft Bayreuth und die Ermittler der Soko jedenfalls nun zu der Bewertung, „dass es sich bei der DNA-Spur Böhnhardt um eine so genannte Trugspur handelt, die zwar am Auffindeort gesichert wurde, jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Fall Peggy Knobloch steht“. Gegenstand der noch ausstehenden Untersuchungen sei es, die konkreten Umstände der Übertragung nachzuvollziehen.
Nahaufnahme von dem gefundenen Kopfhörer.
Die über die DNA-Spur hinausgehenden Ermittlungen zu etwaigen Verbindungen des Falls Peggy mit Uwe Böhnhardt beziehungsweise der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im Speziellen oder der rechten Szene im Allgemeinen „haben nach dem heutigen Stand keinerlei stichhaltige Erkenntnisse erbracht“, heißt es weiter.
Die seit dem Fund der sterblichen Überreste des Mädchens fortgeführten Ermittlungen zu den Umständen des Todes von Peggy werden seitens der Soko und der Staatsanwaltschaft weiter intensiv betrieben, wird betont. Neben den weiteren Untersuchungen der am Fundort entdeckten Skelettteile und Gegenstände stehen demnach insbesondere der Auffindeort und die damit im Zusammenhang stehenden Erkenntnisse aus den bisherigen Ermittlungen im Mittelpunkt. Abschließend wird erklärt: „Die Staatsanwaltschaft Bayreuth und die Soko führen die laufenden und umfangreichen Ermittlungen in alle anderen Richtungen intensiv fort.“