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Auch außerhalb der Schutzgebiete im Kreis Pfaffenhofen ist Vorsicht geboten – Das gewerbliche Sammeln muss man sich sogar genehmigen lassen

(ty) Die Frühlingsknotenblume, auch großes Schneeglöckchen oder Märzenbecher genannt, gehört zu den streng beziehungsweise besonders geschützten Pflanzen. „Wir müssen jedoch leider immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich des Feilenforstes Geisenfeld und auch im Naturschutzgebiet Nöttinger Viehweide und Badertaferl Besucher die Frühlingsknotenblume missbräuchlich abpflücken und ausgraben“, beklagt Anita Engelniederhammer, die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Pfaffenhofener Landratsamt. 

Da die Bestands-Entwicklung der Frühlingsknotenblume weiterhin rückläufig ist und manche Standorte bereits verschwunden sind, ist daher zwischen 15. Februar und 30. April das Verlassen der mit Schildern markierten Wege im Feilenforst bei Geisenfeld verboten. Darauf weist jetzt das Landratsamt noch einmal ausdrücklich hin. Im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ ist sogar ganzjährig das Betreten des Schutzgebiets außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege verboten.

 

Märzenbecher.

„Dieses Verbot gilt auch für das Sammeln von Bärlauch“, betont Engelniederhammer. Der stehe zwar nicht unter Naturschutz, doch ihn innerhalb von Naturschutzgebieten mitzunehmen, sei nicht zulässig. Und noch etwas in Sachen Bärlauch: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz genieße er auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersagt, „ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten“ sowie deren „Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Die Pflanzen dürften nur für den Eigenbedarf gesammelt werden – die gewerbliche Nutzung von Bärlauch-Beständen hingegen müsse behördlich genehmigt werden. 

Engelniederhammers Appell: „Im Interesse der Pflanzenwelt wird die Bevölkerung gebeten, insbesondere Frühlingsknotenblume und Bärlauch, aber auch andere Pflanzen zu erhalten und zu bewahren, damit wir uns weiterhin an der Vielfalt unserer schönen Heimat erfreuen können.“ Bei Fragen ist Engelniederhammer unter der Rufnummer (0 84 41) 27 – 3 16 zur Verfügung.


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