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Die wegen der Vogelgrippe auch im Kreis Pfaffenhofen verhängte Stallpflicht für Geflügel wird gelockert

(ty) Ab sofort ist die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Auch das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel verkauft oder zur Schau gestellt werden, besteht nun nicht mehr. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Pfaffenhofen vom 18. November, die wegen der Vogelgrippe erlassen worden war, wird aufgehoben, wie das Landratsamt heute mitteilte. Zu beachten gibt es aber trotzdem noch einiges.

 

„Der Halter von Geflügel hat jedoch weiterhin sicherzustellen, dass sein Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Zugvögel nicht zu erreichen sind“, heißt es aus der Kreisbehörde. „Ebenso muss Futter und Einstreu für das Hausgeflügel so aufbewahrt werden, dass wildlebende Zugvögel keinen Zugang haben.“ Und Oberflächenwasser, mit dem wildlebende Zugvögel in Berührung kommen könnten, dürfe nicht als Tränkwasser für Hausgeflügel verwendet werden.

Gemäß der noch bis 20. Mai dieses Jahres gültigen „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ sind die Geflügelhalter außerdem weiterhin verpflichtet, ein Register zu führen, in das je Werktag die Gesamtzahl der gelegten Eier des Bestands einzutragen ist.

Das Umweltministerium hatte die Kreisverwaltungsbehörden heute aufgefordert, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen, "weil das aktuelle Geflügelpest-Geschehen bei Wildvögeln in Bayern in den letzten Wochen rückläufig war", heißt es zum Hintergrund aus dem Freisinger Landratsamt. 

Auch im Kreis Freising wird deshalb ab sofort die allgemeine Stallpflicht aufgehoben – mit einer Ausnahme: Das Gebiet um den Ausgleichsweiher bei Moosburg, das im Wesentlichen das Stadtgebiet Moosburg mit den Gemeindeteilen Degernpoint und Aich sowie die Gemeinde Wang mit den Gemeindeteilen Isareck, Spörerau, Thalbach, Volkmannsdorf und Volkmannsdorferau umfasst, bleibt vorerst noch Schutzzone, wie bereits im November angeordnet.

"Hier müssen nochmals Untersuchungen in die Wege geleitet werden", teilte das Landratsamt heute mit. "Tote Tiere, die hier aufgefunden werden, kommen unverzüglich zur Untersuchung. Sollte sich zeigen, dass sie keine Geflügelpestviren in sich tragen, wird es hoffentlich bald möglich sein, auch diese Schutzzone aufzuheben." In diesem Gebiet gelten die den Haltern von Geflügel bereits bekannten Einschränkungen (https://kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Buero_des_Landrats/Amtsblatt/2016/23.pdf). Im übrigen Gebiet des Landkreises Freising ist ab sofort eine Aufstallung nicht mehr erforderlich.


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