Zugleich schlägt das Gremium aber vor, den amtierenden Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr zu erteilen
(ty) Audi-Rupert Stadler genießt offensichtlich nach wie vor das volle Vertrauen. Der Aufsichtsrat der Audi-Aktiengesellschaft schlägt der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai die Entlastung aller amtierenden Mitglieder des Vorstands für das vergangene Geschäftsjahr vor. „Dies geschieht auf Basis einer umfassenden rechtlichen Prüfung der Anwaltssozietät Gleiss Lutz“, wie heute per Pressemitteilung erklärt wurde.
„Der Aufsichtsrat drückt damit sein Vertrauen in den amtierenden Vorstand aus, den Audi‑Konzern weiter erfolgreich zu entwickeln“, heißt es wörtlich. Es wird allerdings auch betont: „Mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung geht kein Verzicht auf mögliche Schadensersatz-Ansprüche gegen einzelne Personen einher.“ Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüfe der Aufsichtsrat seit Bekanntwerden der Dieselthematik, ob er verpflichtet sei, Schadensersatz-Ansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen. „Diese Prüfung dauert nach wie vor an.“
Vor dem Hintergrund noch laufender Untersuchungen schlägt der Aufsichtsrat ferner vor, die Entlastung von Dr. Stefan Knirsch, der am 23. September vergangenen Jahres aus dem Vorstand ausgeschieden war, zu vertagen. „Darüber hinaus empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Audi AG die Entlastung zu erteilen.“
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