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Offenbar aus Geldnot hatte die Frau vor zwei Jahren die Tat vorgetäuscht, eine Razzia brachte jetzt Teile der angeblichen Beute ans Licht.

(ty) Nach zwei Jahren ist es jetzt Ermittlern der Beilngrieser Polizei gelungen, einen vermeintlichen Einbruch in ein Einfamilienhaus im östlichen Landkreis Eichstätt aufzuklären. Ergebnis: Den Einbruch gab es gar nicht, vielmehr wurde die Tat vorgetäuscht und die Versicherung betrogen. Zunächst waren Ungereimtheiten aufgetaucht, gestern kamen bei einer Razzia in dem Anwesen auch Gegenstände ans Licht, die damals angeblich geklaut worden waren.

 

Der Reihe nach: Die Hauseigentümerin – eine Frau mittleren Alters – hatte im April des Jahres 2015 die Polizei verständigt und einen Einbruch in ihr Anwesen zur Anzeige gebracht. Im Protokoll hatte sie damals angegeben, dass der oder die Täter Gegenstände im Gesamtwert von mehr als 20 000 Euro mitgenommen hätten.  

Im Laufe der umfangreichen Ermittlungen sei der zuständige Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Beilngries „aufgrund von bestimmten Ungereimtheiten immer misstrauischer“ geworden, wie heute berichtet wird. Der Beamte ermittelte deshalb auch dahingehend, ob der Einbruch nicht eventuell fingiert gewesen sein könnte. „Die Versicherung hatte in der Zwischenzeit vollen Schadenersatz geleistet“, erklärt ein Polizei-Sprecher.

 

Anfang April dieses Jahres ist dann – so heißt es weiter – wegen eines neu hinzugekommenen Verdachtsmoments ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für das betreffende Anwesen beantragt worden. Die Razzia erfolgte gestern in den frühen Morgenstunden – und war aus polizeilicher Sicht absolut erfolgreich. Denn: „Dabei konnten tatsächlich noch verschiedene Wertgegenstände, welche eindeutig der angeblichen Tatbeute aus dem Jahr 2015 zuzuordnen sind, aufgefunden werden, obwohl sie gut versteckt waren.“

 

Die damals angeblich Bestohlene habe sich bereits geständig gezeigt, teilte die Beilngrieser Polizei heute mit. Demnach hatte die Frau aus Geldmangel den Einbruch vorgetäuscht. Das wird nun handfeste Folgen für sie haben: Sie wird sich wegen des Vortäuschens einer Straftat und wegen eines Versicherungsbetrugs strafrechtlich verantworten müssen. 


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