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Regelungen, Vorschriften, Brandschutz, Ausschank: Eine Broschüre der bayerischen Staatskanzlei bietet wichtige Infos und Tipps

(ty) Feste von Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen, aber auch Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen und Pfarrfeste – alles sind größtenteils rein ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Wer jedoch solche Feste ausrichten will, muss sich dabei oft an ein umfassendes Regelwerk halten. „Bereits die verschiedenen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Fristen stellen Ehrenamtliche regelmäßig vor große Probleme“, weiß man im Pfaffenhofener Landratsamt. Um hier Unterstützung anzubieten, hat die bayerische Staatskanzlei jetzt einen „Leitfaden für Vereinsfeiern“ herausgegeben.

 

„Dieser soll Ehrenamtliche bei der Organisation von Veranstaltungen Hilfestellung bieten und so die Arbeit erleichtern“, sagt Uschi Schlosser, die Leiterin des Koordinierungszentrums für bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Pfaffenhofen. Der Leitfaden beinhaltet wichtige Informationen – von der Anzeigepflicht einer Veranstaltung bis hin zur Zuständigkeit der einzelnen Ämter. 

Erhältlich ist er unter www.bayern.de/Vereinsfeiern oder bei Uschi Schlosser am Landratsamt. Sie steht auch für Fragen bei der Organisation von Vereinsfesten und Brauchtumsfeiern im Landkreis unter der Rufnummer (0 84 41) 27 – 3 95 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Hier gelangen Sie direkt zu dem Leitfaden.


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