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22-jähriger Motorrad-Fahrer wurde von einem Pkw-Lenker übersehen: Dann kam ans Licht, dass dem Biker die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen worden ist.

(ty) Ein unverschuldeter Crash hatte für einen 22-jährigen Motorrad-Fahrer aus dem Kreis Freising gleich ein doppelt unangenehmes Nachspiel. Zum einen musste der Mann vom Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert werden. Zum anderen steht ihm ein Strafverfahren ins Haus, weil er gar nicht hätte fahren dürfen. Während der Unfallaufnahme stellte sich laut Polizei nämlich heraus, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits unanfechtbar entzogen worden war.

 

Folgendes war passiert: Gestern gegen 17 Uhr fuhr ein Moosburger mit seinem Pkw in Langenbach von der Isarstraße in die Kirchstraße, dabei übersah er nach Angaben der Freisinger Polizei den vorfahrtsberechtigten 22-jährigen Einheimischen, der mit seinem BMW-Motorrad unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß und der Biker wurde aufgrund des  bestehenden Verletzungsverdachts per Rettungswagen ins Klinikum nach Freising gebracht. An den beiden Fahrzeugen entstand bei dem Crash ein Gesamtschaden von etwa 4000 Euro.

 

Im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme kam dann ans Licht, dass gegen den 22-jährigen Motorrad-Lenker – aufgrund diverser Rauschgiftverstöße – eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt. Dies wiederum bedeutete, dass gegen den verunglückten Biker ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. So kommt es zu der durchaus nicht alltäglichen Konstellation, dass gegen das Unfallopfer ein Strafverfahren läuft. 


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