Die beiden Geschäftsführerinnen einer Gaststätte im Kreis Neumarkt wurden zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt. Für den Schaden von zirka 75 000 Euro müssen sie zusätzlich aufkommen.
(ty) Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg hat das Amtsgericht Nürnberg die beiden Geschäftsführerinnen einer Gaststätte im Landkreis Neumarkt/Oberpfalz zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt. Die beiden Firmeninhaberinnen unterließen es den Angaben zufolge über einen Zeitraum von mehreren Jahren und in insgesamt 185 Fällen, die in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden sowie die anfallenden Beiträge zu den Sozialkassen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu entrichten. Zum Teil sei der Lohn der Arbeitnehmer schwarz ausbezahlt worden.
Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte daher eine der Geschäftsführerinnen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die zweite Geschäftsführerin erhielt eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 70 Euro. Für den entstandenen Schaden in Höhe von zirka 75 000 Euro müssen die Beschuldigten zusätzlich aufkommen, wie der Zoll mitteilt.