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Drei Beschuldigte sollen mindestens 75 Fake-Shops eröffnet und mit dieser Masche 500 Leute um 220 000 Euro gebracht haben.

(ty) Bereits Ende April war den Staatsanwälten der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ und den Experten der Kripo Fürstenfeldbruck in Zusammenarbeit mit Polizisten aus Nordrhein-Westfalen ein großer Erfolg bei der Bekämpfung des organisierten Online-Betrugs gelungen. Aus ermittlungstaktischen Gründen, so heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, konnte die Öffentlichkeit aber erst heute über diesen Schlag gegen Fake-Shop-Betreiber informiert werden. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, mindestens 75 Fake-Shops im Internet eröffnet zu haben. Die Schadenssumme liegt nach derzeitigem Stand bei mindestens 220 000 Euro. Bislang konnten 500 Opfer im In- und Ausland ermittelt werden. Die Fake-Shops wurden vom Netz genommen. 

 

Nach akribischer und technisch anspruchsvoller Arbeit einer eigens für diesen Fall bei der Kripo Fürstenfeldbruck eingerichteten Ermittlungsgruppe – bestehend aus IT-Experten („Cybercops“) und Wirtschaftsspezialisten –  konnten den Angaben zufolge die mutmaßlichen Betreiber mehrerer so genannter Fake-Shops im Internet identifiziert werden. Als Fake-Shops werden betrügerische Angebote im Internet bezeichnet, bei denen die Täter Waren gegen Vorkasse zum Kauf anbieten, in der Folge das Geld der getäuschten Kunden vereinnahmen und schlichtweg den Versand der bestellten Waren schuldig bleiben. Solche Fake-Shops seien oftmals auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im Internet kaum zu unterscheiden. Die Ermittlungsgruppe wurde deshalb bei der Kripo Fürstenfeldbruck angesiedelt, weil dort die ersten Anzeigen über die nun zerschlagenen Fake-Shops eingegangen waren. 

Die Ermittlungsarbeit führte jedenfalls dazu, dass in Nordrhein-Westfalen drei Objekte durchsucht sowie drei Personen festgenommen wurden. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg hat gegen die Beschuldigten Haftbefehle erlassen. Sie sitzen inzwischen in verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten, wie heute gemeldet wurde. „Die umfangreichen Ermittlungen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in zahlreichen Fällen dauern an“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mit. Das Gesetz sehe für gewerbs- und bandenmäßigen Betrug eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.  

 

Die Beschuldigten sind den Angaben zufolge dringend verdächtig, mindestens 75 so genannte Fake-Shops im Internet eröffnet zu haben. Sie sollen auf professionell gestalteten Internetseiten überwiegend hochwertige Konsumgüter angeboten haben. „Jeweils in dem Glauben an seriöse Kaufangebote bestellten die Geschädigten die angebotenen Gegenstände und überwiesen den verlangten Kaufpreis, ohne jedoch tatsächlich Waren zu erhalten“, wird dazu erklärt. 

Im Rahmen der Ermittlungen seien rund 100 falsche Personen- und Adressdaten bekanngewordent, die von den Beschuldigten für den Betrieb der Fake-Shops und zudem für eigene betrügerische Bestellungen im Internet verwendet worden sein sollen. Hinzu kommen 47 Bankkonten, die unter falschen Personalien eröffnet worden seien. „Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnte zudem eine Vielzahl gefälschter Ausweisdokumente sichergestellt werden“, heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. 

Die Schadenssumme liege nach derzeitigem Ermittlungsstand bei mindestens 220 000 Euro. Bislang konnten 500 Opfer im In- und Ausland ermittelt werden, 400 davon haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Die Fake-Shops konnten von den Ermittlern vom Netz genommen werden.

 

Mit diesem erfolgreichen Zugriff zeigt sich nach Worten der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg „einmal mehr, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist“. Und weiter wird betont: „Durch die Arbeit spezialisierter Staatsanwälte und Polizeikräfte können auch solche Täter überführt werden, die meinen, sich in der Anonymität des Internets sicher zu bewegen.“ 

Seit 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle „Cybercrime Bayern“. Sie ist im gesamten Freistaat zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei zum Beispiel bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.


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