Nach den schrecklichen Geschehnissen in einer Asyl-Unterkunft im Kreis Cham wurden jetzt weitere Details bekanntgegeben.
(ty) Im Nachgang zu den tragischen Geschehnissen in der Asylbewerber-Unterkunft in Arnschwang (Kreis Cham) fanden gestern weitere umfangreiche Ermittlungen durch die Regensburger Kripo, das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft statt. Ebenfalls gestern erfolgte eine gerichtsmedizinische Untersuchung der Leichname des erstochenen fünfjährigen Buben und des von der Polizei erschossenen 41-Jährigen. Das vorläufige Obudktions-Ergebnis bestätigt den Angaben zufolge die bisherigen Erkenntnisse.
„Die Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort sowie erste Befragungen dauerten den gesamten Pfingstsonntag an und werden weiter fortgeführt“, teilte das Polizeipräsidium Oberpfalz mit. Am Tatort war bereits am Abend der Tat eine Rechtsmedizinerin aus Erlangen, um das Spurenbild mit den Verletzungen abgleichen zu können.
Wie berichtet, fügte am Samstag ein 41-jähriger Afghane mit einem Messer einem fünfjährigen Buben tödliche sowie dessen 47-jähriger Mutter schwere Verletzungen zu. Im Verlaufe des deshalb stattfindenden Polizei-Einsatzes gab ein Polizeibeamter nach heute veröffentlichten Angaben acht Schüsse aus seiner Schusswaffe gegen den 41-jährigen Täter ab, wodurch dieser tödlich verletzt wurde.
Die Frau erlitt laut Polizei bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen. Sie befinde sich noch in stationärer Behandlung und sei nach wie vor nicht vernehmungsfähig. „Es kann daher auch noch nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam“, sagte ein Polizei-Sprecher.
Gestern fand im Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg eine Obduktion der getöteten Personen statt. Diese kam laut Polizei zu dem Ergebnis, dass der Fünfjährige durch Gewalteinwirkung mit einem Messer gegen den Hals zu Tode gekommen war. Es stehe damit fest, dass der 41-Jährige den Buben getötet hat. „Der Junge wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht getroffen“, wurde heute erklärt. Die Obduktion des 41-Jährigen habe ergeben, „dass dieser von acht Projektilen aus der Waffe eines Polizeibeamten getroffen wurde, wobei ein Schuss in den Brustbereich todesursächlich gewesen ist“.
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus. Die Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führt – wie berichtet – im Auftrag der Staatsanwaltschaft das bayerische Landeskriminalamt.
Der 41-jährige Afghane war nach Angaben des Polizeipräsidiums als so genannter geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handle es sich um Asylbewerber.
Außerdem wurde heute mitgeteilt: Der 41-Jährige war im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßt hatte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang. Er stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte.
Der 41-Jährige wurde laut Polizei durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asyl-Unterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung, eine so genannte elektronische Fußfessel. Seit dem Beginn der Führungsaufsicht kam es nach Angaben der Polizei zu einer Verurteilung des 41-Jährigen wegen des Erschleichens von Leistungen – Schwarzfahren – bei einer Bahnfahrt im Februar vergangenen Jahres. Dabei wurde eine Geldstrafe gegen den Mann verhängt.
Erstmeldung zum Thema:
41-Jähriger ersticht fünfjähriges Kind, Polizei erschießt ihn